Zu Ihren Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz gehört auch die Bestellungen eines Geldwäschebeauftragten sowie eines Stellvertreters? Dann gilt es abzuwägen: Geldwäschebeauftragte sind in jedem Unternehmen, in dem sie bestellt werden müssen, besondere Mitarbeiter. Zusätzlich zu ihren eventuell anfallenden sonstigen Aufgaben, müssen sie über die Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorschriften im gesamten Unternehmen wachen. Das ist leichter gesagt als getan, denn hierzu bedarf es einer besonderen Ausbildung, Befugnissen, systemseitigen Unterstützung sowie Kommunikationsfähigkeiten. Die Aufgaben von Geldwäschebeauftragten sind komplex, die Bestellung muss auf Führungsebene erfolgen und sie unterlegen zudem noch einem gesonderten Kündigungsschutz.
Auf Grund der hohen Mehrbelastung für Arbeitgeber und Unternehmen, die die Bestellung von Geldwäschebeauftragten bedeutet, erlaubt der Gesetzgeber die Auslagerung dieser Verpflichtung an qualifizierte Dritte. Dadurch sparen Sie Personal- und Ausbildungskosten und sichern sich gleichzeitig durch unsere professionelle Dienstleistung gegen Geldwäsche – aber auch gegen unkündbare Mitarbeiter - ab.
Kerberos stellt allen Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz professionelle externe Geldwäschebeauftragte zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Mit der Bestellung eines externen Geldwäschebeauftragten sparen Sie Zeit und Geld, egal ob Sie durch gesetzliche Verpflichtungen oder behördliche Auflagen einen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen.
Sicherheit
Unsere zertifizierten Geldwäschebeauftragten sind fachlich qualifiziert und immer auf dem neuesten rechtlichen Stand. Als Anbieter von vollumfänglichen Lösungen für Geldwäscheprävention arbeiten wir in einem Rechtsbereich, der so häufig aktualisiert wird wie kaum ein anderer. Entsprechend ist es für uns essenziell, dass wir alle aktuellen Entwicklungen in unsere Produkte einarbeiten. Dadurch erfüllen wir gleichzeitig auch die Auflagen der Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Auslagerung von Verpflichtungen an Dritte.
Kosteneffizienz
Die Kosteneffizienz ergibt sich aus dem Wegfall von Schulungen und Weiterbildungen für Ihre Mitarbeiter. Zusätzlich sparen Sie sich auch den Aufbau eigener anonymer Hinweisgebersysteme, Schulungen, Dokumentationen sowie der Kommunikation mit Behörden uvm..
Flexibilität
Wir sind Dienstleister und gehen mit Ihnen Dienstleistungs-Verträge ein. Besondere Kündigungsfristen, wie die, denen interne Geldwäschebeauftragte unterliegen, sind für externe Geldwäschebeauftragte nicht vorgesehen.
Wir übernehmen als externe Geldwäschebeauftragte alle Aufgaben, die diese Position mit sich bringt – inklusive der Bestellung eines Stellvertreters. Der einzige Unterschied zu internen Geldwäschebeauftragten liegt darin, dass wir dies günstiger, digitaler und schneller für Sie umsetzen können.
Zusätzlich können wir als professioneller Anbieter von Geldwäscheprävention Ihre Verpflichtungen branchenspezifisch identifizieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Im Falle der Abgabe von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen gibt es zum Beispiel seitens der Aufsichtsbehörden keine klaren Angaben, welche konkreten Bedingungen genau zur Abgabe verpflichten. Entsprechend bedarf es immer wieder Einzelfallbewertungen und konkrete Risikoeinschätzungen, die wir für Sie durchführen können.
Zu unseren Serviceleistungen als externe Geldwäschebeauftragte gehört unter anderem:
Geldwäschebeauftragte sind ständige Ansprechpartner für das Thema Geldwäscheprävention und Compliance in Ihrem Unternehmen. Welche Voraussetzungen Geldwäschebeauftragte mitbringen müssen, ist gesetzlich nicht genau festgelegt. Der Geldwäschebeauftragte und dessen Stellvertreter müssen jedoch auch im Sinne des Unternehmens hochqualifiziert, von den Behörden akzeptiert und auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Zwar sind sie verantwortlich für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften innerhalb eines Unternehmens, jedoch entbindet das die Leitungsebene nicht von ihrer persönlichen Verantwortung bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz. Der Aufgabenbereich des Geldwäschebeauftragten umfasst vor allem die Maßnahmen zur Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften, wie der Erstellung der Risikoanalyse, der Schulungsaufsicht, dem Erarbeiten von Richtlinien und vieler weiterer geldwäscherechtlicher Verpflichtungen. Zudem überprüfen und bearbeiten sie die geldwäscherechtlichen Verdachtsfälle und melden diese an die zuständigen Behörden. Darüber hinaus stehen sie im engen Kontakt und im ständigen Austausch mit den Behörden.
Wer zu der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten verpflichtet ist, wird im § 7 des Geldwäschegesetzes geregelt. Dazu gehören verschiedene Finanzdienstleister- und Institute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen. Aber auch Immobilienmakler, Güterhändler, Notare und Rechtsanwälte sowie weitere Verpflichtete können von den Aufsichtsbehörden dazu aufgefordert werden, Geldwäschebeauftragte zu bestellen, wenn sie dies für angemessen erachten. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Verpflichteten mit hochwertigen Gütern handeln oder bestimmte Schwellenwerte bei der Vermittlung von Verträgen erreicht werden.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie dazu verpflichtet sind einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, beraten wir Sie gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.
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