Die sich regelmäßig ausweitenden Russland-Sanktionen erschweren es europäischen Unternehmen erheblich, ihre Compliance sicherzustellen. Eine einfache Lösung hierfür ist unsere automatische Überprüfung von Unternehmensdatenbanken per API. So können Neu- und Bestandskundenlisten automatisch mit aktuellen Sanktionslisten abgeglichen werden. Gleiches gilt für Mitarbeiter-, Dienstleister- oder Zuliefererdatenbanken.
Im Zweifel – Expert:innen zu Rat ziehen
Wird bei einer Risikoprüfung ein Treffer gefunden, gilt es schnell zu handeln. Unsere API prüft sämtliche relevanten Sanktions- und PeP-Listen automatisiert. Eindeutige Ergebnisse werden unmittelbar zurückgemeldet. In den wenigen Fällen, wo es zu unklaren Treffern kommt, z.B. weil der Name eines Geschäftspartners mit dem Alias eines sanktionieren Akteurs übereinstimmt, kann eine manuelle Prüfung in Auftrag gegeben werden. In diesem Fall wird eine Tiefenprüfung von unseren KYC- und Due Diligence Expert:innen vorgenommen, um sogenannte „False Positive“ Fehler auszuschließen.
Hintergrund: Geldwäschegesetz, Außenwirtschaftsgesetz, Strafen
Der automatische Abgleich erleichtert gleich die Einhaltung mehrerer Gesetze und mindert dadurch das Risiko auf Bußgelder und Strafen. Nach dem Geldwäschegesetz sind Sie dazu verpflichtet, bei der Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung Ihre Vertragspartner zu Identifizieren. Dazu gehört zuallererst die Überprüfung des PeP-Status sowie die Überprüfung auf Hochrisikoländer. Im Falle eines positiven Treffers müssen verstärkte Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Prüfen Sie nicht, drohen hohe Bußgelder und Reputationsschäden.
Nach dem Außenwirtschaftsgesetz dürfen sanktionierten Personen zudem weder direkt noch indirekt wirtschaftliche oder finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Jeder Verstoß gegen diese EU-Verordnung wird streng geahndet. Hierauf stehen Bußgelder und Strafen bis zu 500.000 Euro oder 10 Jahren Freiheitsstrafe. Auch die Beihilfe oder Anstiftung ist gemäß §§26 ff. StGB strafbar.
Zur Aktualität: Russischer Geheimdienst FSB unterstützt bei Umgehung von Sanktionen
Das Risiko, unbeabsichtigt oder leichtfertig Verstöße zu begehen, steigt weiter an. Laut Medienberichten versucht der russische Inlandsgeheimdienst FSB seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine sanktionierte Unternehmen und Privatpersonen dabei zu unterstützen, Sanktionen zu umgehen (Quelle). Hinweise deuten darauf, dass der russische Geheimdienst hierfür undurchsichtige Firmenkonstrukte aufbaut. So sollen Sanktionen auf Güter umgangen werden, die auf legalem Wege nicht mehr aus der EU nach Russland exportiert werden dürfen. Die Gefahr für Unternehmen sich leichtfertiger Verstöße schuldig zu machen, steigt entsprechend.
Verschleierung von Inhaberstrukturen in Deutschland – Im Zweifel droht Strafe
Eine weitere Gefahr lauert in undurchsichtigen Inhaberstrukturen. Bei vielen Geschäftsbeziehungen innerhalb Europas ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, dass sanktionierte Personen oder Unternehmen beteiligt sind. So geschehen erst kürzlich bei einem privaten Sicherheitsunternehmen. Dieses bewachte das Anwesen des Oligarchen und Putin-Vertrauten Usmanov am Tegernsee. Das Anwesen gehört laut Aussage des Oligarchen einem Family-Trust, der nicht direkt auf Sanktionslisten stand (Quelle). Dies brachte die Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht von ihren Ermittlungen ab. Gegen Mitarbeiter sowie Verantwortliche des Sicherheitsunternehmens wurden inzwischen Verfahren wegen Sanktionsverstößen und Geldwäsche eingeleitet (Quelle).
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Info: politisch exponierte Personen
„PeP“ steht für „Politisch exponierte Personen“. Dieser Begriff umfasst nicht nur Politiker:innen, sondern ebenfalls Personen aus deren unmittelbarem Umfeld. Eine PeP-Prüfung wird standardmäßig in der Geldwäsche-Compliance vorgeschrieben, da bei Eingehen von Geschäftsbeziehungen mit Personen mit PeP-Status besondere Sorgfaltspflichten einzuhalten sind. Auch im Zusammenhang mit Sanktionen können PeP-Prüfungen relevant werden, da häufig Familienmitglieder für die Umgehung von Sanktionen genutzt werden, die noch nicht auf Sanktionslisten stehen.
Info: Hochrisikostaaten
Bei der Prüfung auf Verbindungen zu Hochrisikostaaten durch Wohnsitz, Herkunft oder andere Faktoren geht es ebenfalls um die Verhinderung von Geldwäsche. So müssen bei Personen oder Unternehmen, bei denen ein Zusammenhang mit Hochrisikostaaten festgestellt wurde, besondere Sorgfaltspflichten umgesetzt werden.
Christian Tsambikakis
Geschäftsführer