Laut einem Bericht der FAZ hat die Bürgerbewegung Finanzwende in einem Brief an die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angeregt. Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Entgegen den geltenden europarechtlichen Vorgaben, habe die BaFin rund 300 Institute kategorisch von jeder geldwäscherechtlichen Prüfung ausgenommen.
Konkret geht es um sogenannte Spezialinstitute, wie Tochtergesellschaften von Banken, Teilzahlungsbanken, Einkaufsgenossenschaften oder Autobanken. Die BaFin prüfte diese Institute laut Aussage der Bundesregierung aufgrund der »Atypizität« ihrer Geschäfte nicht und stellte sogenannte »Freistellungsbescheide« aus. Dies bedeutet übersetzt, dass diese Institute nicht mehr von der BaFin geprüft werden. Ob die Institute ihre geldwäscherechtlichen Verpflichtungen überhaupt erfüllen, kann damit nicht geklärt werden.
Die Institute seien aber anfällig für Geldwäsche, erklärt Michael Findeisen von der Bürgerbewegung Finanzwende. Weil die BaFin seit Jahren nicht prüfe, gebe es dadurch in Deutschland ein weiteres Einfallstor für Geldwäsche.
Inwieweit die EU-Kommission tatsächlich ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, ist noch nicht abzusehen. Ob der Sachverhalt die laufende Prüfung Deutschlands durch die Financial Action Taskforce (FATF) ebenfalls negativ beeinflusst, bleibt vorerst offen. Wir halten Sie zu allen Entwicklungen bei diesem Thema auf dem Laufenden.
Den Artikel der FAZ zu diesem Thema finden Sie hier. (Paywall)
Dieses Interview erschien zuerst im "Money Laundering Reporting Officer" (MLRO) - unserem Newsletter für Geldwäsche-Compliance.
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