22.05.2023

Clankriminalität verstehen, Risiken erkennen und minimieren

Gemäß Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2021 wurden allein in diesem Jahr über 690 Verfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) eingeleitet. Bei 40,8 % aller Verfahren konnten Geldwäscheaktivitäten festgestellt werden. Im Vergleich zu den Vorjahreszahlen ist dies ein deutlicher Anstieg.

Ein Anstieg ist auch für den Bereich der Clankriminalität zu beobachten. Diese wird vom BKA als Ausprägung der Organisierten Kriminalität wie folgt definiert: „Clankriminalität umfasst das delinquente Verhalten von Clanangehörigen. Die Clanzugehörigkeit stellt dabei eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können. Die Taten müssen im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit für das Phänomen von Bedeutung sein.“

Um Ihnen dabei zu helfen, rechtzeitig auf das wachsende Gefahrenpotential durch Clankriminalität reagieren zu können, bieten wir Ihnen ab sofort ein neues Seminar: „Geldwäschebekämpfung & Clankriminalität“. Unser erstes Webinar findet am 28.06.2023 statt. Melden Sie sich jetzt über unsere Website an: www.kerberos-zertifizierung.de

Warum wir dem Thema ein eigenes Seminar widmen?

Zuletzt sorgte der Berliner Remmo-Clan wegen des Einbruchs in das „Grüne Gewölbe“ für bundesweite Schlagzeilen. Auch eine 100 Kilo schwere Goldmünze aus dem Bode-Museum 2017 soll der Clan-Kriminalität zum Opfer gefallen sein. Während ein großer Teil der Beute aus dem Grünen Gewölbe wieder aufgetaucht war, fehlt von der Münze bisher jede Spur. Die „Big Maple Leaf“, von der es weltweit nur 5 Stück gibt, wurde höchstwahrscheinlich längst eingeschmolzen.

2018 schlug die Berliner Justiz zurück. In einer konzentrierten Aktion beschlagnahmte sie 77 Häuser und Grundstücke, die dem Clan zugerechnet wurden. Die Ermittler, so die Berliner Zeitung, seien sich sicher gewesen, dass das Geld für den Erwerb der Immobilien aus illegalen Quellen stamme. Über Eigennutzung und Vermietung seien legal anmutende Einnahmen entstanden – ein typisches Beispiel von Geldwäsche. Auch hier legte die Berliner Justiz im Jahr 2019 noch einmal nach, und zog einen Großteil der Mieteinnahmen ein.

Trotz vieler kleiner Erfolge und der – vor allem in NRW geübten - Praxis der „1.000 Nadelstiche“, dürfte das Dunkelfeld noch riesig sein. Kriminelle Clans sind bestens organisiert, straff hierarchisch und arbeitsteilig aufgestellt und in nahezu allen Wirtschaftsbereichen aktiv.

Gängige Modelle zur Geldwäscheprävention versuchen diese hochprofessionell vorgehenden Kriminellen zu umgehen. Das hat ganz konkrete Auswirkungen auf die Arbeit von Compliance-Beauftragten und Mitarbeiter:innen nach dem Geldwäschegesetz verpflichteter Unternehmen.

Nach dem risikobasierten Ansatz sollten sie sich auch auf die Gefahren durch Clans vorbereiten. Mehr als im Zusammenhang mit weniger professionell auftretenden Geldwäschern kommt es hier nämlich darauf an, auf Feinheiten zu achten und Verdachtsmomente konsequent herauszufiltern. Hierzu besteht nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung. Von Clans geht auch ein hohes Gewaltpotential aus, da sie sich per Definition nicht im deutschen Rechtsrahmen beheimatet fühlen. Wer absichtlich oder unbeabsichtigt mit ihnen Geschäfte macht, muss sich also vor einer Parallel-Justiz fürchten.

Welche Inhalte werden vermittelt?

Compliance Experte Tommas Kaplan und Rechtsanwalt Dr. Ulrich Göres erläutern Ihnen in diesem Webinar das zunehmende Phänomen der Clankriminalität aus Sicht von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, der Justiz sowie von nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten.

Ausgehend von den Einschätzungen des BKA und den Lagebildern der Bundesländer Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, werden mittels Fallstudien die typischen Kriminalitätsbereiche der Clankriminalität sowie ihrer Täter dargestellt. Zudem werden derzeitige Handlungsmöglichkeiten (Beschlagnahme, Einziehung und Verwertung) als auch Grenzen von Behörden und der Justiz detailliert aufgezeigt.

Wir erörtern aus praktischer Perspektive, was dies für Ihre Risikoanalyse, Kundenannahmeprozesse sowie Screening und Transaktionsmonitoring beutet.

Für wen unser neues Seminar interessant ist:

  • Geldwäschebeauftragte
  • Mitarbeitende der Funktionen Anti-Financial Crime, Compliance, Betrug, Security und der Zentralen Stelle, Risikomanagement, Recht, Meldewesen und Revision
  • Bei Banken beschäftigte Kundenberater und Finanzierungsvermittler
  • Unternehmer, Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte aus Unternehmen
  • Rechtsanwälte, Notare
  • Immobilienmakler und spezialisierte Berater

Welchen Nutzen haben Sie?

  • Verstehen von Clankriminalität und ihren Ausprägungen
  • Kennenlernen und Verstehen neuer Typologien und Verdachtsmomenten
  • Konkretisierung effizienter Präventionsmaßnahmen
  • Reduzierung der aus der Clankriminalität resultierenden Risiken

Unser erstes Webinar findet am 28.06.2023 statt. Melden Sie sich jetzt über unsere Website an: www.kerberos-zertifizierung.de

Zu den Dozenten:

Tommas Kaplan ist Chief Compliance Officer und Geldwäschebeauftragter bei von Poll Immobilien, eines der größten Immobiliengesellschaften Europas. Der Schwerpunkt des ehemaligen Kriminalkommissars liegt bei der Geldwäscheprävention, dem Management von Internal Investigations, der Korruptionsprävention sowie der Betrugsprävention und dem Datenschutz.

Außerdem ist er Co-Leiter der AG 3 "Geldwäsche im Immobiliensektor" bei der AFCA, Dozent beim Zertifikatslehrgang CIM (Compliance Integrity Manager), Autor verschiedener Publikationen und Referent bei verschiedenen Compliance- und Geldwäsche-Veranstaltungen.

Dr. Ulrich Göres ist Rechtsanwalt und berät Finanzinstitutionen, FinTechs und Unternehmen insbesondere in den Bereichen Kapitalmarktrecht, Governance, Non-Financial Risk, ESG, Finanzkriminalität, Compliance und Geldwäsche sowie Kryptowährungen. Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit bildet die Umsetzung hochrangiger Gesetzesinitiativen wie der MiFID II, der Marktmissbrauchsrichtlinie II, PRIIPS, der 5. EU-Geldwäscherichtlinie sowie von Sanktionen & Embargos.

Autor:in



Otis Benning
Associate Marketing and Communications

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