07.07.2022

Erste Details zu den Ergebnissen der FATF-Prüfung Deutschlands veröffentlicht

Lange wurden sie erwartet, nun sind erste Details aus den Ergebnissen der Prüfung Deutschlands durch die Financial Action Task Force (FATF) bekannt geworden.

Wie das Handelsblatt berichtet, stellten die Prüfer fest, dass Deutschland bei der Geldwäschebekämpfung in einigen Bereichen Fortschritte machen würde, letztlich gebe es hierzulande aber weiterhin ein Geldwäscheproblem.

In der Zusammenfassung der FATF-Sitzung hieß es dazu: »In bestimmten Bereichen sind jedoch erhebliche Verbesserungen erforderlich«.

Vor allem der Nicht-Finanzsektor müsse mit seinen verhältnismäßig wenigen Verdachtsmeldungen stärker überwacht werden, zitiert das Handelsblatt die Prüfer. Laut dem Medienbericht fordert die FATF Deutschland außerdem dazu auf, mehr Informationen über die Eigentümer bestimmter Vermögenswerte bereitzustellen. Die Kontrolleure lobten zwar, dass zahlreiche Behörden seit dem letzten negativen FATF-Bericht nun deutlich besser aufgestellt seien, dennoch müssten insbesondere bei der Financial Intelligence Unit (FIU) noch mehr Stellen besetzt werden, damit die Informationsverarbeitung besser gelänge.

Als eines der größten Probleme bewertet die FATF weiterhin die fehlende Bargeldobergrenze. Während viele andere Länder eine solche Grenze bereits hätten, könne hier weiterhin mit großen Summen in bar gezahlt werden, was die Möglichkeiten, um Geld zu waschen, deutlich erhöhe.

Bundeskanzler Scholz verspricht Verbesserungen

Im Rahmen der Veranstaltung hatte sich auch Olaf Scholz an das Plenum der FATF gewandt und schärfere Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche gefordert. Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung »beginnt zu Hause, auf der nationalen Ebene«, könne aber nur gewonnen werden, wenn innerhalb Europas und weltweit zusammengearbeitet werde.

Scholz betonte in seiner Rede eine ganze Reihe von Maßnahmen, die die Bundesregierung getroffen habe, um das Problem in den Griff zu bekommen:

  • So seien höhere Anforderungen an Meldepflichten für Notare, Anwälte und Steuerberater beschlossen,
  • die FIU personell besser ausgestattet worden und
  • das nationale Transparenzregister gestärkt worden.

Mit Blick nach vorne kündigte der Bundeskanzler ein weltweites Transparenzregister an, für das sich die G7 unter der deutschen Präsidentschaft nun einsetzen werde. Ein weltweites Transparenzregister, in dem offengelegt wird, wer am Ende tatsächlich von Gewinnen profitiert oder hinter Besitztümern steckt, wäre »ein Quantensprung«, sagte Scholz.

Auch werde daran gearbeitet die Anti-Geldwäschegesetzgebung europaweit zu harmonisieren und eine gemeinsame Anti-Geldwäschebehörde zu schaffen. Die Bundesregierung setzt sich laut eigenen Angaben dafür ein, dass diese in Frankfurt a.M. ansässig wird.

Was das für die Praxis bedeutet

In der Praxis bedeutet dies, dass eine der zentralen Forderungen von Geldwäschebeauftragten und Compliance-Verantwortlichen zunehmend ernst genommen wird: nämlich die Schaffung funktionierender und auskunftsstarker Transparenzregister. Begonnen hat dieser Prozess bereits Mitte letzten Jahres, als das hiesige Transparenzregister auf ein Vollregister umgestellt wurde. In diesem Jahr laufen die Eintragungsfristen für alle Unternehmen in Deutschland ab. Durch die Eintragungen wird mit Blick auf die Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten ein deutlicher Schritt nach vorne gemacht.

Von einer weltweiten Harmonisierung der Register ist man aber noch weit entfernt.

Dennoch zeigt die Forderung nach einem weltweiten Transparenzregister, dass angekommen zu sein scheint, dass der Kampf gegen Geldwäsche, wenn er nur auf der nationalen Ebene gedacht wird, zum Scheitern verurteilt ist.

Vielen gehen die aktuellen Ankündigungen der Regierung allerdings nicht weit genug. Das Handelsblatt zitiert einen namentlich nicht genannten Geldwäscheermittler. Dieser hatte sich gewünscht, dass der neue FATF-Bericht möglichst harsch ausfällt. »Sonst ändert sich hier nie was«, sagte er.

Wir bei Kerberos setzen uns weiterhin dafür ein, dass der Aufbau und die Harmonisierung der notwendigen Unternehmens- und Immobilienregister vorangetrieben werden. Denn nur auf Basis valider Daten kann Geldwäscheprävention wirksam funktionieren.

Dieser Artikel erschien zuerst im "Money Laundering Reporting Officer" (MLRO) - unserem Newsletter für Geldwäsche-Compliance.
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Autor:in



Otis Benning
Associate Marketing and Communications

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