31.01.2022

Geldwäsche-Compliance im Glücksspielbereich: Regulierung hilft der Prävention

In einem Interview sprechen der Geschäftsführer Christian Tsambikakis und Kristina de Vries, Senior Compliance Managerin bei Kerberos, anlässlich des Glücksspielstaatsvertrags über die Herausforderungen und Entwicklungen rund um Compliance und Geldwäscheprävention im Gaming- und Glücksspielbereich.

Der Glücksspielbereich ist laut Geldwäsche-Risikobericht der Bundesregierung besonders anfällig für Geldwäsche. Warum ist das so und welche besonderen Risiken bestehen beim Online-Spiel? 

Kristina de Vries: 

Im Glücksspiel treffen zwei entscheidende Faktoren aufeinander, die diesen Sektor potenziell besonders anfällig für geldwäscherechtlich relevante Tätigkeiten machen. Zum einen sind dies die zum Teil hohen Transaktionsbeträge, die beim Spiel vor Ort oftmals auch in bar gezahlt werden. Zum anderen ist die hohe Umlauf- und Transaktionsgeschwindigkeit zu nennen. Im Bereich des Online-Spiels besteht neben Risiken, die sich aus der Natur des Spielbetriebs ergeben, die besondere Risikosituation von Transaktionen im Internet: online können eine Vielzahl von Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden, die unter anderem die Herkunft der Gelder und den Absender nicht erkennen lassen. Zusätzlich besteht potenziell die Gefahr, dass die Spielabläufe durch technische Manipulation beeinflusst und Sicherungsmaßnahmen gezielt umgangen werden können.  

Geldwäsche in Verbindung mit einer regulären Beteiligung am Glücksspiel kommt zudem in Frage, wenn das Verlustrisiko für den Kriminellen überschaubar ist – so insbesondere durch Aussteuern von Verlustrisiken durch beispielsweise simultanes Wetten. 

Online-Glücksspielanbieter zählen zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Können Sie das kurz erläutern?  

Kristina de Vries: 

Mitte 2017 ist das „neue“ Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Damit wurde auf nationaler Ebene die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt. Diese Umsetzung hatte auch insbesondere Auswirkungen auf den Bereich des Glücksspiels. Der Kreis der Verpflichteten wurde erweitert, so dass grundsätzlich alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen verpflichtet und den Regelungen des GwG unterworfen sind. Zählt man zum Kreis der Verpflichteten, so obliegen dem jeweiligen Unternehmen vielfältige Verpflichtungen. Hierzu zählen unter anderem die Implementierung eines Risikomanagements und die Erfüllung der sogenannten Sorgfaltspflichten. Wird Glücksspiel im Internet angeboten unterliegt man zusätzlich besonderen Verpflichtungen, deren Ziel es ist, die Transparenz von Zahlungsströmen sicherzustellen. 

Seit dem 1. Juli ist Online-Glücksspiel durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag erlaubnisfähig. Ist das eine gute oder eine schlechte Nachricht für die Geldwäsche-Prävention?  

Christian Tsambikakis: 

Generell ist eine Regulierung des Glücksspiels überfällig und sinnvoll. Wir begrüßen dies. Die Regulierung hilft generell auch der Geldwäscheprävention, weil sie damit fester Bestandteil eines regulierten Marktes wird. Nun gilt es zwei Dinge zu beobachten: erstens drängt der Glückspielstaatsvertrag große Teile des Marktes in einen unkontrollierten illegalen Markt und wird dieser konsequent verfolgt, unterwerfen sich alle Marktteilnehmer der Regulatorik und damit auch ihren Compliance-Vorschriften. Zweitens sind die Auslegungen und Anwendungen der Glücksspielaufsicht konkret genug und praktisch umsetzbar, ohne das Kundenerlebnis erheblich zu beeinträchtigen. Wir sehen bei beiden Fragen positive Signale der Aufsichten und sind im steten Dialog gemeinsam rechtskonforme und sinnvolle Lösungen zu finden.  

Welche staatlichen Stellen sind zuständig dafür, Verdachtsfällen von Geldwäsche im Glücksspiel-Bereich nachzugehen und gegen Geldwäscher vorzugehen? Gibt es unter dem neuen Regulierungsregime Änderungen in den staatlichen Zuständigkeiten? 

Christian Tsambikakis: 

Bislang bildet die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) mit Sitz in Köln die nationale Anlaufstelle für die Auswertung von Meldungen rund um Geldwäsche sowie die Überwachung verdächtiger Finanztransaktionen neben der BaFin. Die Arbeit wird durch regionale Aufsichtsbehörden auf Landesebene unterstützt. Mit dem neuen Legislativpaket der EU-Kommission zur Reformierung der Geldwäschebekämpfung, sehen wir, dass sich die Zuständigkeiten immer weiter europäisieren. Dies liegt vor allem daran, dass ein zentraler Bestandteil des Gesetzespakets die Schaffung einer neuen Behörde vorsieht, die die Arbeit nationaler Meldestellen koordinieren werde. Auf nationaler Ebene werden daneben Stimmen zunehmend lauter, die derzeitige Zuständigkeit der FIU wieder dem Bundeskriminalamt zu übertragen.  

Um eine Lizenz in Deutschland zu erhalten, müssen Online-Glücksspielanbieter der zuständigen Lizenzbehörde ein Geldwäsche-Konzept präsentieren. Welche Voraussetzungen muss ein solches Konzept erfüllen? 

Kristina de Vries: 

Die Mindestanforderungen werden durch die zuständige Erlaubnisbehörde definiert und sind unbedingt zu beachten. Konkret müssen Online-Glücksspielanbieter einen Geldwäschebeauftragten und Stellvertreter benennen sowie deren Qualifikationen und Zuverlässigkeit durch Vorlage geeigneter Unterlagen wie einer Übersicht über den beruflichen Werdegang, Fortbildungsbescheinigungen und Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde nachweisen. Wird der Geldwäschebeauftragte intern bestellt, so ist zusätzlich seine Position in der Unternehmenshierarchie darzustellen. Bei externen Geldwäschebeauftragten, die wir regelmäßig für Unternehmen bereitstellen, sind die zugrundeliegenden Verträge mit dem verpflichteten Unternehmen, also dem Glücksspielanbieter, vorzulegen. Ferner muss ein für das Risikomanagement verantwortliches Mitglied der obersten Leitungsebene benannt und dargestellt werden wie das Risikomanagement im Unternehmen ausgestaltet ist und umgesetzt wird. Zu dem Risikomanagement zählen gemäß Vorgaben der zuständigen Erlaubnisbehörde unter anderem die vorzunehmende Risikoanalyse, die abgeleiteten internen Sicherungsmaßnahmen, die Umsetzung der allgemeinen und besonderen Sorgfaltspflichten sowie Schulungen der Mitarbeiter. 

Große Konzerne haben meistens einen reichen Erfahrungsschatz mit dem Thema Compliance und die entsprechenden Ressourcen. Bei Mittelständlern ist das nicht immer der Fall. Glauben Sie, dass das Compliance-Thema Mittelständler davon abschrecken könnte, am Online-Markt teilzunehmen, auch wenn sie grundsätzlich Interesse haben? 

Christian Tsambikakis: 

Nein, dies kann keine Begründung sein. Ohne uns selbst beweihräuchern zu wollen – Kerberos hat das Ziel, Geldwäscheprävention für alle Unternehmen möglich zu machen – bezahlbar und umsetzbar. Es gibt Lösungen auf dem Markt, die das versprechen und halten können, jedoch bin ich davon überzeugt, dass unser Angebot das Attraktivste darstellt. 

Wie kann Kerberos Glücksspiel-Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Geldwäsche-Präventionspflichten unterstützen? 

Christian Tsambikakis: 

Als Compliance-Dienstleister arbeiten wir für einige der größten deutschen Glücksspielanbieter und unterstützen mit unserer langjährigen Erfahrung über 1.500 stationäre Wettvermittlungs- und annahmestellen in der gesamten Bundesrepublik sowie in Österreich bei der Einhaltung geldwäscherechtlicher Verpflichtungen. Wir konnten bereits erfolgreich über hundert Behördenprüfungen begleiten. Wir bieten 360 Grad-Lösungen für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Dazu gehören unter anderem sogenannte Know Your Customer-Checks, Risikoanalysen, Schulungen sowie die Stellung eines externen Geldwäschebeauftragten samt Stellvertreter.  

Der Beitrag ist erstmals in Print in der Games & Business (Ausgabe 08/2021) erschienen.

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