In einem Interview spricht Florian Peters, Senior Compliance Manager bei Kerberos, über die Trends in der Geldwäsche-Compliance im Finanzsektor.
Florian Peters, LL.M. (Birmingham), ist als Rechtsanwalt zugelassen und Senior Compliance Manager bei Kerberos Compliance. Er ist Dekra-zertifizierter Geldwäschebeauftragter und unterstützt diverse Unternehmen in der Finanzbranche als externer Geldwäschebeauftragter. Er hält regelmäßig Vorträge zum Thema Geldwäsche und schult angehende Geldwäschebeauftragte.
Lieber Florian, die BaFin hat für das Jahr 2022 sechs Hauptrisiken für den Finanzsektor identifiziert, darunter auch die Risiken aus unzureichender Geldwäscheprävention, die bisher nur als Teilrisiken anderer Risikotreiber galten. Was bedeutet das für die Finanzbranche in Deutschland?
Die für Finanzdienstleister und Zahlungsdienstleister verpflichtenden Prüfungen im Rahmen des Jahresabschlusses müssen bereits jetzt Aussagen zur Geldwäscheprävention enthalten. Es ist zu erwarten, dass die Prüfungen nunmehr einen Schwerpunkt im Bereich der Geldwäscheprävention zum Gegenstand haben werden, was die betroffenen Institute Zeit und Geld kostet. Dies gilt auch für die Kapitalverwaltungsgesellschaften, die lediglich verringerten Aufsichtspflichten unterliegen. Diese müssen für das Jahr 2021 nun auch erstmals einen Jahresabschluss erstellen lassen. Kleine Fehler und Ungenauigkeiten wiegen hier schwer, so dass ein negativer Abschlussbericht weitere Maßnahmen der BaFin nach sich ziehen kann, z.B. die Anordnung einer Sonderprüfung oder sogar die Abberufung von Leitungspersonen oder dem Geldwäschebeauftragten.
Als Senior Compliance Manager und bestellter Geldwäschebeauftragter betreust du zahlreiche Kunden aus dem Finanzsektor und den freien Berufen wie Notare. Wie sieht dein Alltag aus und an welche besondere Situation erinnerst du dich, die deine Arbeit so spannend macht?
Ein Großteil der Arbeit besteht in operativen Tätigkeiten, z.B. der Erstellung von Risikoanalysen, Richtlinien und Handlungsanweisungen. Als GWB muss ich auch Prüfungshandlungen bei den Kunden durchführen und diese dokumentieren. Erfreuliche Momente gibt es, wenn diese Arbeit unseren Kunden hilft, in Prüfungssituationen gewappnet zu sein. Die Erleichterung von Geschäftsführung und der Compliance- Abteilung unserer Kunden, in diesen durchaus belastenden Situationen nicht alleine zu sein, ist oft spürbar.
Was sind aus deiner Sicht die größten Trends in Sachen Geldwäsche-Compliance und gleichzeitig die größten Herausforderungen in Sachen Geldwäschebekämpfung im Finanzsektor?
Die Dokumentationsanforderungen und Erwägungen zu den spezifischen Risiken in den Instituten sind bereits jetzt hoch und werden durch Gesetze und Behördentätigkeit weiter verschärft. Als Beispiel ist § 261 StGB zu nennen, der den sog. All-crimes-Ansatz enthält. Das bedeutet, dass nunmehr jede rechtswidrige Tat illegales Vermögen erzeugen kann. Das ist aus Sicht der Geldwäsche-Compliance für viele Unternehmen schwer zu stemmen, da durch diese Gesetzesänderung Mitarbeiter und Datenverarbeitungssysteme mehr Zeit für die Filterung von Sachverhalten aufwenden müssen, aus denen eine Verdachtsmeldung an die FIU folgen könnte.
Ebenso nehmen die Bestrebungen der Europäischen Kommission zu, die Geldwäscheprävention mit einer EU-Aufsichtsbehörde zu zentralisieren und zu vereinheitlichen. Inwiefern eine weitere Behörde hier der Geldwäscheprävention helfen soll, ist mir schleierhaft. Um Geldwäsche sinnvoll zu bekämpfen, steht bereits jetzt ein weitgehend effektives Arsenal gesetzlicher Befugnisse zur Verfügung. Aus meiner Sicht könnte so mit entsprechender personeller Ausstattung und Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden die Ursache der Geldwäsche (die organisierte Kriminalität) ebenso effektiv bekämpft werden, als stets ganze Industriezweige in Mithaftung zu nehmen.
Dieses Interview erschien zuerst im "Money Laundering Reporting Officer" (MLRO) - unserem Newsletter für Geldwäsche-Compliance.
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