19.12.2022

Jahresrückblick 2022: Internationale Prüfungen und Organisationen

Geldwäschebekämpfung ist ein internationales Anliegen. Deutschland hat im Vergleich zu vielen anderen Ländern noch einiges nachzuholen. Das stellt im Jahr 2022 unter anderem die Financial Action Task Force (FATF) in ihrem Prüfbericht fest. Gleichzeitig geht es im Jahr 2022 auch den Kryptowährungen an den Kragen.

Im Mai veröffentlich MONEYVAL seinen Jahresbericht für 2021. Der Expertenausschuss des Council of Europe ist für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von Staaten zuständig, die keine Mitglieder der Financial Action Task Force (FATF) sind. Die FATF setzt im Auftrag der G7 internationale Standards, die auch Deutschland einhalten muss. Die EU-Gesetzgebung zum Thema Geldwäsche fußt in großen Teilen auf ihren Analysen.

MONEYVAL stellt fest, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zunehmen und die Maßnahmen der untersuchten Länder unzureichend sind. Zwar gäbe es Fortschritte in den Bereichen der internationalen Kooperation, jedoch müssten die Staaten ihre Bemühungen insgesamt mindestens verdoppeln. Das gelte in besonderer Hinsicht für die Überwachung bestimmter Berufsgruppen wie Rechtsanwälten, Buchhalter und anderer Dienstleister, die in einigen Fällen Geldwäscher, wie durch die Panama Papers publik wurde, aktiv unterstützen.

Internationaler Kampf gegen Geldwäscher

Die Finanzminister:innen und Notenbankgouverneur:innen der G7 veröffentlichen nach ihrem Treffen in Königswinter in der Nähe von Bonn ein gemeinsames Kommuniqué. Es wird deutlich, dass Compliance und insbesondere der Kampf gegen Geldwäsche durch internationale Zusammenarbeit gestärkt werden sollen. So sprechen sich die Minister:innen für eine stärkere Regulierung von Kryptowährungen aus, verpflichten sich zur vollständigen und wirksamen Umsetzung der überarbeiteten FATF-Standards zur Transparenz von wirtschaftlichem Eigentum juristischer Personen, der Einführung von Transparenzregistern sowie der zur Verfügung Stellung von mehr Daten für die Strafverfolgungs- und weitere Behörden. Zusätzlich soll die Korruptionsbekämpfung sowie die Sensibilität über den Zusammenhang von Geldwäsche und Umweltkriminalität gestärkt werden.

Deutschlands Geldwäschebekämpfung versagt in der Praxis

Im Juni tagt die FATF zum letzten Mal unter deutscher Präsidentschaft. Eine erste Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse zu Deutschland macht die Runde. Das Land habe sich demnach seit der letzten Prüfung im Jahr 2010 verbessert, dennoch hapere es in der Praxis. Die Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB) Lena Olschewski beurteilt die ersten Ergebnisse im Vergleich zur Vorprüfung im Jahr 2010 „Eher als weniger schlecht.“

Ende August ist es dann so weit: Der FATF-Prüfbericht zu Deutschland wird veröffentlicht. Nur wenige Tage zuvor verkündet der Bundesfinanzminister in einer eilig anberaumten Pressekonferenz Pläne zur Umgestaltung des deutschen Kampfes gegen Geldwäsche. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung eines neuen Bundesfinanzkriminalamts, dass die Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor bündeln soll.

Der FATF-Prüfbericht (FATF MER Germany) macht deutlich, warum Christian Lindner so kurzentschlossen handelte. Deutschland erfüllt zwar theoretisch alle Standards zur Prävention von Geldwäsche-, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung – versagt aber in der Praxis. In vielen Bereichen gibt es noch enormen Nachholbedarf.

Das Aus von "Unhosted Wallets"?

Anfang Juli geht es der „Unhosted Wallet“ an den Kragen. Manche Kritiker sprechen gar vom "Aus" der gesamten Krypto-Welt in Europa. Unterhändler des Parlaments einigen sich auf eine „Reiseregel“. Anbieter von Kryptowerten werden zukünftig verpflichtet, ihre Informationen mit Behörden zu teilen. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über die Herkunft und Empfänger von virtuellen Vermögenswerten, die von nun an immer „mitreisen“ sollen. Das soll auch für unhosted Wallets gelten, deren Besitzer durch Kryptowerte-Dienstleister zukünftig identifiziert werden müssen, wenn eine Transaktion von mehr als 1.000 Euro getätigt und über die Dienstleister durchgeführt wird. Auf die Handelsplätze von Kryptowährungen kommen durch die EU-Vorschriften viele Verpflichtungen zu. Der Anonymität der Krypto-Welt wird hierdurch enge Grenzen gesetzt.

Autor:in



Lena Olschewski
Senior Manager Business Development

Zurück zur Übersicht