04.10.2021

Kontrolleure rücken an: FATF-Prüfung Deutschlands im Herbst

Neben der Wahl steht Deutschland in Sachen Geldwäsche in diesem Jahr ein weiterer wichtiger Meilenstein bevor: Das oberste internationale Anti-Geldwäsche-Gremium Financial Action Task Force (FATF) prüft die Effizienz der zuständigen Behörden in Deutschland.

Wird Deutschland bei der laufenden Prüfung auf die Einhaltung der internationalen Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche erneut durchfallen? Was sind die Konsequenzen aus einer schlechten Note? Und wie läuft eigentlich das Verfahren ab?

Die Unterlagen wurden durch das Bundesfinanzministerium bereits im vergangenen Jahr eingereicht. Im November steht nun, nach coronabedingter Verschiebung, der vor Ort-Besuch der FATF-Kontrolleure an. Geprüft werden dabei aber nicht nur staatliche Stellen. Alle Verpflichteten können Besuch eines FATF-Kontrolleurs erhalten und müssen sich dann ihren Fragen stellen. Im Anschluss veröffentlicht die FATF ihren Abschlussbericht, der Problemfelder identifiziert und konkrete Handlungsempfehlungen ausspricht.

Sollten im Rahmen der Prüfung erhebliche Defizite festgestellt werden, werden Länder, je nach Schwere der Verfehlungen, grau oder schwarz gelistet. In der Folge können Transaktionen dieser Länder dann häufiger überprüft werden und dadurch langsamer und teurer werden. Auch der Zugang der heimischen Unternehmen zum internationalen Finanzmarkt wird erschwert. Eine Listung Deutschlands hätte also direkte negative Konsequenzen auf die Geschäfte heimischer Unternehmen.

Eine funktionierende Geldwäscheprävention und umfassende Umsetzung aller Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz, sind also nicht nur im Interesse des einzelnen Verpflichteten, sondern haben eine gesamtstaatliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Dieser Artikel erschien zuerst im "Money Laundering Reporting Officer" (MLRO) - unserem Newsletter für Geldwäsche-Compliance.
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