Bei Play-to-Earn-Spielen handelt es sich um vergleichsweise junge Spielwelten, die außerhalb der Krypto- und Gaming-Crowd noch weitgehend unbekannt sind. Neu ist dabei die Nutzung dezentraler, Blockchain-basierter Möglichkeiten, um Gegenstände im Spiel zu kaufen und auch außerhalb handelbar zu machen.
Mit anderen Worten: In-Game-Artefakte verfügen durch die Zuweisung von Token über einen realen Wert, der spielübergreifend gesammelt und in andere Krypto- oder Fiat-Währungen wie Euro oder Dollar getauscht werden können. Digitale Zaubertränke, Schwerter, Raumschiffe und Co. können so verwendet werden, um Erträge aus kriminellen Machenschaften zu bewegen und »rein« zu waschen.
Aber wie genau können Online-Spiele zur Geldwäsche missbraucht werden?
Aufgrund ihres unregulierten Status und der geringen bis nicht vorhandenen Know-Your-Customer-Regeln, ist die Videospielindustrie ohnehin anfällig für kriminelle Aktivitäten, insbesondere der Markt für Online-Multiplayer-Spiele.
Klassische Spiele ermöglichten lediglich den Kauf von Gegenständen im Spiel. Mit den Artefakten war bis zur Einführung der Tokenisierung nicht viel mehr als Kosmetik anzufangen, ein neuer Look etwa oder Extra-Kräfte für den Avatar. Nun jedoch können diese gehandelt werden, selbst über das Spiel hinaus, auf Sekundärmärkten. Virtuelle Gegenstände werden so zum Wertersatz.
Angenommen ein Geldwäscher zahlt Bargeld bei einer schlecht regulierten Bank ein. Anstatt eine Überweisung auf das Bankkonto eines Komplizen vorzunehmen, können Online-Spielwährungen oder digitale Artefakte gekauft und an die Spielfigur des Komplizen übergeben werden, der sie dann wiederum gegen »echtes Geld« weiterverkaufen kann. Alternativ können die Anmeldedaten eines gesamten Spielkontos übergeben werden.
Dabei existieren für Token keine Ländergrenzen. Sie können einfach und über alle Grenzen hinweg ins Ausland verlegt werden, teilweise auch so pseudo-anonymisiert, dass eine Nachverfolgung nicht mehr möglich ist. Je nach Art der Tokens und dem Land, in welchem sie gehandelt werden, bestehen verschiedene gesetzliche Vorschriften und Auflagen, was die Lage für die Ermittlungsbehörden noch unübersichtlicher macht.
Dieser Artikel erschien zuerst im "Money Laundering Reporting Officer" (MLRO) - unserem Newsletter für Geldwäsche-Compliance.
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Lena Olschewski
Senior Manager Business Development