25.10.2022

Wunsch nach praxistauglichen und einheitlichen Regelungen - Tagung zur Geldwäscheregulierung

Praxistauglich und einheitlich sollen die Regeln sein. Darauf konnten sich die meisten Teilnehmenden einigen. Mit den aktuellen Regularien zur Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland sind aktuell noch alle in Teilen unzufrieden: die Politik, die Aufsicht, Verpflichtete und Dienstleister.

Das stellte sich im September auf der ersten Tagung zur Geldwäscheregulierung des Behördenspiegel heraus. In Berlin trafen sich einen Tag lang Vertreter:innen aller Gruppen für Vorträge und Diskussionen. Unterstützt wurde die Veranstaltung vom Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. und Kerberos Compliance. Zwei Organisationen, die sich schon seit Jahren aktiv für eine effektivere und vor allem für Verpflichtete praxistauglichere Geldwäscheprävention einsetzen.

Die Komplexität der Thematik Geldwäscheregulierung spiegelte sich gut in der Auswahl der Vortragenden wider. Hierzu gehörten Compliance-Experten wie Maren Adam von Kerberos, Dr. Jens Zimmermann (SPD), Mitglied des Bundestag, Jörg Lehnert, Leiter der Geldwäscheaufsicht im Land Berlin, sowie Tommas Kaplan, Chief Compliance Officer und Geldwäschebeauftragter der von Poll Immobilien GmbH.

Knapp 50 Teilnehmende, darunter viele von Aufsichtsbehörden, beteiligten sich an den Vorträgen und Diskussionen. Wahrscheinlich auch deshalb, da ein Austausch auf Augenhöhe und dadurch Einblick in die Praxis und Best Practices zwischen den an der Bekämpfung von Geldwäsche Beteiligten noch zu selten stattfindet.

So unterschiedlich die Berührungspunkte, so divers fielen auch in Teilen die vertretenen Meinungen aus. Sollte man, wie jetzt durch das Bundesfinanzkriminalamt angekündigt, die Aufsichten zur Geldwäschebekämpfung beim Bund Zentralisieren, wenn dadurch die Nähe zu den Verpflichteten verloren geht? Oder würde eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bund ausreichen, um das Verständnis für die Besonderheiten vor Ort und in der Praxis zu bewahren?

Was hingegen alle unterstützten, war die personelle Aufstockung der Aufsichten. Auch, da der Kenntnisstand und damit die Effektivität der Aufsichten sich von Bundesland zu Bundesland teils stark unterscheiden.

Dabei gibt es neben der personellen noch viele weitere Herausforderungen. Maren Adam, in Ihrer Tätigkeit in regem Austausch mit Kunden von Kerberos Compliance über die Umsetzung von Geldwäsche-Compliance-Maßnahmen, betonte die Herausforderungen der Praxis. So bürden die aktuellen Vorgaben insbesondere Verpflichteten aus dem Nicht-Finanzsektor einen unüberschaubar hohen bürokratischen Aufwand auf. Dazu kämen Herausforderungen für Angestellte von Verpflichteten, wie bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen. Laut Gesetz müssen Transaktionen nach Abgabe einer Verdachtsmeldung ohne Rückmeldung der Behörden mindestens drei Werktage zurückgehalten werden. Bei Vor-Ort-Geschäften eine häufig praxisuntaugliche Regelung.

Auch bei Distanzgeschäften fehle häufig die Praxisnähe. So ist die „Videoidentifizierung“ von Vertragspartnern bisher laut AuAs nicht in allen Sektoren zulässig. Der Güterhandel beispielsweise verkauft auch online. Als Ausweichmöglichkeit benennen aktuelle AuAs dort die Auslagerung an Dritte Verpflichtete oder das PostIdent-Verfahren - was unzeitgemäß erscheint.

Dem schloss sich später Jörg Lehnert an. Im Land Berlin setzt er sich für praxistaugliche Lösungen ein und kritisiert die unübersichtliche Behörden- und Aufsichtsstruktur der Geldwäsche-Bekämpfung in Deutschland. Kleine Verbesserungen würden zwar von Zeit zu Zeit vorgenommen, ein „großer Wurf“ wäre das jedoch alles nicht. Er würde sich stattdessen eine deutsche Finanzpolizei nach dem Vorbild der italienischen Guardia di Finanza wünschen.

Wie all diese Herausforderungen in der Praxis münden, zeigte dann Tommas Kaplan am Beispiel von Immobilienmaklern. Insbesondere kleine Betriebe könnten die komplexen Maßnahmen auch auf Grund von Unklarheiten in der Aufsichtsstruktur und vielen anderen Faktoren kaum praktisch umsetzen. Er wünsche sich unter anderem eine klarere Aufsichtsstruktur, kostenfreie Datenbanken für PeP- und Sanktionslisten sowie ebenfalls die Zulassung des Video-Ident-Verfahrens für Makler und Güterhändler.

Autor:in



Otis Benning
Associate Marketing and Communications

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