Die Fabelkurse bekannter Kryptowährungen lassen es vermuten: Hier werden riesige Summen hin und her geschoben. Dass es sich dabei nur um legales Geld handelt, kann zurecht bezweifelt werden. Laut einer aktuellen Studie des Analyseportals Chainalysis wurden 2020 Kryptowährungen im Wert von 10 Milliarden Dollar für illegale Zwecke verwendet. Wir stellen Ihnen eine Methode vor, die Geldwäscher:innen nutzen, um Gewinne aus kriminellen Handlungen in unseren Wirtschaftskreislauf einzuschleusen und was man dagegen machen kann.
Damit illegales Geld gewaschen werden kann, muss es zunächst »verdient« werden. Dafür kommen verschiedenste Straftaten in Frage, die sich Kriminelle mittlerweile in einer der gängigen Kryptowährungen vergüten lassen. Ein Trend sei aber laut Interpol-Chef Stoch die Erpressung von Unternehmen mit sog. Ransomware; einer Software, die droht die IT-Systeme von Unternehmen lahmzulegen und dies nur gegen Zahlung eines Lösegeldes unterlässt.
Das Geld, welches in einer Kryptowährung gezahlt wurde, wird dann in verschiedenen Transaktionen hin und her geschoben. Schließlich erfolgt eine Auszahlung in Baroder Buchgeld und kann dann über verschiedene Transaktionen in unseren Wirtschaftskreislauf einfließen. Da das Entdeckungsrisiko bei der Umwandlung steigt, nutzen die Kriminellen aber häufig entweder professionelle Anbieter (»Cybercrime as a Service«) oder sog. »Mixer«.
Diese Mixer sind anonyme Onlinetools, in welchen sich verschiedene Kryptowährungen miteinander vermischen lassen. Die Rückverfolgung der einzelnen Transaktionen wird damit beinahe unmöglich. Eine kriminelle Herkunft der Gelder ist nur noch schwer nachzuweisen.
Zwar sind die Plattformen grundsätzlich dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kund*innen im Rahmen des »Know-your-Customer«-Prozesses (KYC) zu überprüfen, schwarze Schafe gibt es international aber noch häufig. Dort reicht eine anonyme Mailadresse zur Registrierung. Dem anonymen Kryptowährungshandel steht somit nichts im Weg. Hier sind die Behörden dringend aufgefordert, diese Anbieter vom Markt zu drängen und die Einhaltung der internationalen Standards sicherzustellen.
Dieser Artikel erschien zuerst im "Money Laundering Reporting Officer" (MLRO) - unserem Newsletter für Geldwäsche-Compliance.
Melden Sie sich jetzt für den kostenlosen Newsletter an.
Lena Olschewski
Senior Manager Business Development