Autoverkäufer spricht mit Kunden vor Autos

Güterhändler

Schnelle und einfache AML-Compliance.

Juwelierin spricht mit Kunden vor Vitrinen

Der Güterhandel, zu dem u.a. der Schmuck-, Kunst- und Kfz-Handel als Verpflichtete im Rahmen des Geldwäschegesetzes gehören, ist auch heute noch ein bargeldintensives Geschäft. Hier setzen Geldwäscher gerne an. Geldmittel aus illegalen Aktivitäten können durch den Ankauf von Schmuck, Kunst oder Autos eingespeist, verschleiert und folglich in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden.

Das Geldwäschegesetz setzt entsprechend hohe Maßstäbe an Güterhändler, diese Form der Geldwäsche zu verhindern.

Kerberos Compliance hilft dabei die gesetzlichen Vorgaben kostengünstig, digital und einfach umzusetzen.

Unsere Lösungen für den Güterhandel

KYC-Prüfungen

Wir Identifizieren Ihre Geschäftspartner digital und übernehmen Ihre Dokumentationspflichten

Zwei Experten mit Laptop
  • Für Güterhändler bieten wir 360° Compliance nach dem Geldwäschegesetz und arbeiten hierbei mit standardisierten Verfahren. Kundenidentifikation (KYC) und Dokumentation können einfach per App an Kerberos ausgelagert werden. Ob bei internationalen Klienten, juristischen Personen oder natürlichen Personen verstärkte Sorgfaltspflichten eingehalten werden müssen, wird hierbei schnellstmöglich und kostengünstig ermittelt.

Mitarbeiterschulungen

Wir schulen Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen mit auf Sie zugeschnittenen Lernmaterialien.

Junges Team um Laptop
  • Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter durch praxisnahe und branchenspezifische Schulungen auf die Einhaltung Ihrer Maßnahmen zur Geldwäscheprävention vor. Lernen Sie in kurzen Videos per eLearning, worauf es in Ihrer Branche ankommt.

AML-as-a-Service

Wir unterstützen Sie bei allen Belangen der Geldwäscheprävention für den Güterhandel -
von Risikoanalysen bis zu Behördenprüfungen.

Zwei Laptops mit Arbeitspapier in der Mitte
  • Sichern Sie sich einfache, professionelle und schnelle Unterstützung bei der Umsetzung aller Maßnahmen zur Geldwäscheprävention - von der Erstellung der Risikoanalyse bis zur Unterstützung bei Behördenprüfungen.

Geldwäsche im Güterhandel

Hochwertige Güter bieten Geldwäschern viele Möglichkeiten

28.000 Verdachtsfälle

wegen Geldwäsche pro Jahr ergeben Schätzungen für den Nicht-Finanzsektor

FAQ

  • In Europa wird Geldwäsche von der Währungsunion und offenen Grenzen besonders begünstigt. Geldwäscher haben schnell erkannt, wie sie die Strukturen nutzen können, um unter anderem durch den Ankauf von Gütern wie Schmuck, Autos, Kunst, Edelmetallen bis hin zu seltenen Briefmarken und Münzen illegal erwirtschaftete Gelder zu waschen.

    In kaum einem anderen europäischen Land wie Deutschland werden so viele und teils auch hohe Bargeldtransaktionen ausgeführt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, über Investitionen in hochwertige Güter, deren Ausfuhr und Weiterverkauf, illegal erwirtschaftete Bargeldumsätze unbemerkt in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen.

    Güterhändler sind aus diesem Grund insbesondere auf eine umfassende Risikoanalyse, schnelle KYC-Prüfungen und eine lückenlose Dokumentation getroffener Maßnahmen angewiesen.

  • Zu den bestehenden Maßnahmen gehören die Ausweitungen der Verpflichtetenkreise im Geldwäschegesetz und verschärfte Vorgaben zur Geldwäscheprävention. Zusätzlich dazu arbeiten die Aufsichtsbehörden der Länder verstärkt zusammen, um die Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz flächendeckend gleich auszulegen und anzuwenden sowie die Umsetzung der Verpflichtungen gleichmäßig zu überprüfen.

    Gerade im Nicht-Finanzsektor lässt sich beobachten, dass verstärkt sogenannte Task-Forces eingesetzt werden. Dabei wurde in Teilen festgestellt, dass die Nicht-Einhaltung von geldwäscherechtlichen Vorgaben weit verbreitet ist. Diese Feststellung führt dazu, dass in Zukunft höchstwahrscheinlich noch mehr solcher Task-Forces eingesetzt werden.

    Eine weitere viel diskutierte Maßnahme, die den Güterhandel besonders betreffen würde, ist die sogenannte Bargeldobergrenze. Diese wird immer wieder gefordert, da sie in einigen europäischen Ländern wie Italien schon umgesetzt wurde. Hier dürfen z.B. seit Juli 2020 keine Beträge über einem Wert von 2.999,99 Euro in bar bezahlt werden. In Deutschland gilt stattdessen lediglich eine Identifizierungspflicht ab einem Schwellenwert von 10.000 Euro. Auch dieser Schwellenwert wird häufig kritisiert. Aus diesem Grund verpflichtet das Geldwäschegesetz ebenso dazu, Kundenidentifizierungen vorzunehmen, wenn der Schwellenwert zwar noch nicht erreicht, jedoch ein Zusammenhang zwischen mehreren Transaktionen unterhalb des Schwellenwerts nicht auszuschließen ist.