Güterhändler

schnelle und einfache AML-Compliance

Der Güterhandel, zu dem u.a. der Schmuck-, Kunst- und Kfz-Handel als Verpflichtete im Rahmen des Geldwäschegesetzes gehören, ist auch heute noch ein bargeldintensives Geschäft. Hier setzen Geldwäscher gerne an. Geldmittel aus illegalen Aktivitäten können durch den Ankauf von Schmuck, Kunst oder Autos eingespeist, verschleiert und folglich in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden.

Das Geldwäschegesetz setzt entsprechend hohe Maßstäbe an Güterhändler, diese Form der Geldwäsche zu verhindern.

Kerberos Compliance hilft dabei die gesetzlichen Vorgaben kostengünstig, digital und einfach umzusetzen.

Unsere Lösungen für den Güterhandel

Einfach, bezahlbar und umsetzbar.

KYC-Prüfungen

Wir Identifizieren Ihre Geschäftspartner digital und übernehmen Ihre Dokumentationspflichten

Mitarbeiterschulungen

Wir schulen Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen mit auf Sie zugeschnittenen Lernmaterialien.

Geldwäschebeauftragte

Wir übernehmen die Bestellung von Geldwäschebeauftragten bis hin zur Behördenkommunikation.

Risikoanalysen

Wir gewährleisten, dass Ihre Maßnahmen Behördenprüfungen standhalten, Ihr Unternehmen geschützt und keine Geldwäsche mit Ihnen möglich ist.

Risikoanalysen

Für den Güterhandel bieten wir 360° Compliance nach dem Geldwäschegesetz und arbeiten hierbei mit standardisierten Verfahren. Unsere Risikoanalysen werden automatisch an Ihren Geschäftsbetrieb angepasst. Anforderungen und Risiken können sich je nach Standort, Wert und Art der Waren voneinander unterscheiden. Diesem Umstand tragen wir in unseren Risikoanalysen und Handlungsempfehlungen Rechnung.

Risikomanagement

Auf das Risikomanagement aufbauend, sorgt Kerberos für die Umsetzung der internen wie externen Sorgfaltspflichten im online- und stationären Güterhandel. Unsere Compliance Pakete sind flexibel und eignen sich für Selbstständige bis hin zu Franchisegebern und -nehmern. Wir übernehmen die passgenaue und regelmäßige Schulung und Überprüfung von Mitarbeitern und stellen Ihnen zeitgleich digitale Lösungen zur Identifizierung Ihrer Vertrags- und Geschäftspartner zur Verfügung.

Meldepflichten

Die im Geldwäschegesetz vorgeschriebenen Meldepflichten können ebenfalls an Kerberos auslagert werden. Wir stellen Ihnen hierzu alles bereit: Von anonymen Hinweisgeberplattformen bis hin zum Geldwäschebeauftragten.

Geldwäsche im Güterhandel

Hochwertige Güter bieten Geldwäschern viele Möglichkeiten

28.000 Verdachtsfälle

wegen Geldwäsche pro Jahr ergeben Schätzungen für den Nicht-Finanzsektor

Warum ist der Güterhandel für Geldwäscher so attraktiv?

In Europa wird Geldwäsche von der Währungsunion und offenen Grenzen besonders begünstigt.  Geldwäscher haben schnell erkannt, wie sie die Strukturen nutzen können, um unter anderem durch den Ankauf von Gütern wie Schmuck, Autos, Kunst, Edelmetallen bis hin zu seltenen Briefmarken und Münzen illegal erwirtschaftete Gelder zu waschen.

In kaum einem anderen europäischen Land wie Deutschland werden so viele und teils auch hohe Bargeldtransaktionen ausgeführt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, über Investitionen in hochwertige Güter, deren Ausfuhr und Weiterverkauf, illegal erwirtschaftete Bargeldumsätze unbemerkt in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen.

Güterhändler sind aus diesem Grund insbesondere auf eine umfassende Risikoanalyse, schnelle KYC-Prüfungen und eine lückenlose Dokumentation getroffener Maßnahmen angewiesen.

Welche Vorkehrungen gegen Geldwäsche trifft der Gesetzgeber?

Zu den bestehenden Maßnahmen gehören die Ausweitungen der Verpflichtetenkreise im Geldwäschegesetz und verschärfte Vorgaben zur Geldwäscheprävention. Zusätzlich dazu arbeiten die Aufsichtsbehörden der Länder verstärkt zusammen, um die Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz flächendeckend gleich auszulegen und anzuwenden sowie die Umsetzung der Verpflichtungen gleichmäßig zu überprüfen.

Gerade im Nicht-Finanzsektor lässt sich beobachten, dass verstärkt sogenannte Task-Forces eingesetzt werden. Dabei wurde in Teilen festgestellt, dass die Nicht-Einhaltung von geldwäscherechtlichen Vorgaben weit verbreitet ist. Diese Feststellung führt dazu, dass in Zukunft höchstwahrscheinlich noch mehr solcher Task-Forces eingesetzt werden.

Eine weitere viel diskutierte Maßnahme, die den Güterhandel besonders betreffen würde, ist die sogenannte Bargeldobergrenze. Diese wird immer wieder gefordert, da sie in einigen europäischen Ländern wie Italien schon umgesetzt wurde. Hier dürfen z.B. seit Juli 2020 keine Beträge über einem Wert von 2.999,99 Euro in bar bezahlt werden. In Deutschland gilt stattdessen lediglich eine Identifizierungspflicht ab einem Schwellenwert von 10.000 Euro. Auch dieser Schwellenwert wird häufig kritisiert. Aus diesem Grund verpflichtet das Geldwäschegesetz ebenso dazu, Kundenidentifizierungen vorzunehmen, wenn der Schwellenwert zwar noch nicht erreicht, jedoch ein Zusammenhang zwischen mehreren Transaktionen unterhalb des Schwellenwerts nicht auszuschließen ist.

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