Die Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz unterscheiden sich von Branche zu Branche stark. Hierzu gehören die Erstellung von Risikoanalysen des eigenen Geschäftsbetriebes, interne Sicherungsmaßnahmen wie auch die Geschäftspartnerprüfungen (KYC) im Rahmen der Kundensorgfaltspflichten.
Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei der digitalen Einhaltung Ihrer Verpflichtungen. Fokussieren Sie sich auf Ihren Geschäftsbetrieb. Unsere Lösungen minimieren die Auswirkungen von Compliance-Maßnahmen auf den Arbeitsalltag in jeder Verpflichtetengruppe auf das Nötigste.
Geldwäscheprävention ist ein stark in sich verflochtenes Konzept, dass nur dann effektiv greifen kann, wenn gleichermaßen alle Verpflichtungen konsequent und kompetent umgesetzt werden. Grundlage hierfür stellt die Risikoanalyse dar. In dieser wird das Risiko des jeweiligen Geschäftsbetriebes auf Basis vieler Faktoren bewertet. Anschließend müssen Maßnahmen erfolgen, die den Erkenntnissen aus der Risikoanalyse Rechnung tragen. Zusätzlich muss auf regionale Unterschiede Rücksicht genommen werden, die die Auslegung und Anwendung der Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz betreffen.
Zu den internen zu treffenden Maßnahmen gehören z.B. die Schaffung von einheitlichen Berichtswegen, Schulungen und Überprüfungen von Mitarbeitern, die Aufsetzung von anonymen Hinweisgebersystemen, die Bestellung von Geldwäschebeauftragten sowie eines Stellvertreters als Ansprechpartner für Behörden und Verantwortliche zur Überwachung und Einhaltung der Geldwäschepräventionsmaßnahmen innerhalb eines Unternehmens, wie auch ein einheitliches Dokumentationswesen, dass den Aufsichtsbehörden bei entsprechenden Kontrollen vorgelegt werden kann.
Externe Sicherungsmaßnahmen ergänzen die internen Maßnahmen. Hierzu gehören verpflichtende KYC-Checks (Kundenidentifizierung), (Enhanced-) Due-Diligence- und PeP-Checks sowie die Abgabe von Verdachtsmeldungen an die FIU. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist nur dann möglich, wenn Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert werden und die interne Sicherungsmaßnahmen greifen. Andersherum ist es ähnlich. Stimmen die internen Sicherungsmaßnahmen mit den Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz (GwG) überein, muss zur Erreichung der vollständigen GwG-Compliance sichergestellt werden, dass die externen Sicherungsmaßnahmen hierzu ausreichend sind.
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz werden mit hohen Bußgeldern belegt. Auch das öffentliche Anprangern von Unternehmen auf Grund der Nicht-Einhaltung von Verpflichtungen behält sich das Geldwäschegesetz ausdrücklich vor. Das kann zusätzlich zu den Geldbußen zu einem hohen Reputationsverlust führen.
Bußgelder können wegen Pflichtverletzungen verhängt werden
Geldwäscher handeln laut aktuellen Studien ähnlich wie legale Investoren. Investiert wird in hochwertige Güter, die noch dazu eine gewisse Rendite versprechen. Zusätzlich gibt es kaum ein anderes Land innerhalb der europäischen Union, welches so hohe Bargeldtransaktionen erlaubt. Auch deshalb agieren Geldwäscher hier besonders gerne.
Die Awareness für Geldwäsche-Aktivitäten in Deutschland in den verschiedenen Branchen ist zudem teilweise niedrig ausgeprägt. Häufig wird das Risiko in Deutschland Opfer von Geldwäschern zu werden wegen der im Vergleich eher niedrigen Kriminalitätsrate unterschätzt. Dabei, und auch das belegen Studien, wird das zu waschende Geld nur selten auch dort investiert bzw. gewaschen, wo es erwirtschaftet wird. Die organisierte Kriminalität ist sich darüber bewusst, dass die internationale Behördenzusammenarbeit in Teilen die Verfolgung von transnationalen Straftaten erschwert. Auch aus diesem Grund setzen nationale Behörden so stark auf die Einhaltung von Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz. Denn auch wenn Geldwäsche nicht gänzlich verhindert werden kann, so machen es die zu treffenden Maßnahmen Geldwäschern doch erheblich schwerer, hohe Summen in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Experten gehen hier von einem Schaden von über 100 Milliarden Euro pro Jahr durch Geldwäsche allein in Deutschland aus.
Der Rechtskomplex der Geldwäsche ist mit das am häufigsten aktualisierte und geänderte Rechtsgebiet, das es in Deutschland gibt. Der Gesetzgeber setzt nach wie vor auf die Einhaltung von Verpflichtungen seitens der im Geldwäschegesetz genannten Branchen. Zusätzlich behält er sich vor, dass Aufsichtsbehörden selbst darüber entscheiden können, z.B. über die Verpflichtung einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, die Maßnahmen zur Geldwäscheprävention in bestimmten Branchen selbstständig zu verschärfen.
Insgesamt fokussiert sich die Bundesregierung, aber auch die Oppositionsparteien immer stärker auf das Thema von Geldwäsche. Nicht zuletzt auch als Reaktion auf verschiedene Skandale, die das Image des Wirtschaftsstandorts Deutschland stark beschädigten. Doch nicht nur innerer Druck, sondern auch äußerer Druck kann zu verschärften Kontrollen und Maßnahmen führen. Einerseits arbeitet die Europäische Union momentan an einer Vereinheitlichung der Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, andererseits wird Deutschland auch von der internationalen Organisation „FATF“ (Financial Action Task Force) regelmäßig auf entsprechende Präventionsmaßnahmen hin überprüft. Ein negatives Testergebnis kann zu erschwerten internationalen Handelsbedingungen führen, die der Gesetzgeber durch stärkere Kontrollen und verschärfte Maßnahmen zu verhindern versucht.
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