EU Pläne für Anti-Geldwäsche Verordnung - diese Änderungen werden europaweit bindend

Veröffentlicht: 2024-01-18

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich auf vorläufige Einigungen für strengere Anti-Geldwäsche-Regelungen geeinigt. Das hat Auswirkungen auf alle Bürger:innen der Europäischen Union und birgt auch teils überraschende Änderungen.

Die vorläufigen Einigungen müssen nun ausformuliert und den Mitgliedsstaaten sowie dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Hierauf folgt die förmliche Zustimmung durch den Rat und das Parlament, bevor die neue EU AML Verordnung und Richtlinie durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt.

Angestrebte Änderungen  - Anti-Geldwäsche-Verordnung (bindend)

Inhalt:
Neue Verpflichtete | Enhanced Due Diligence | Bargeldobergrenze 10.000€ | wirtschaftlich Berechtigte | Umgang mit Drittstaaten

Neue Verpflichtete:

Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs)

Die EU will alle Krypto-Asset-Dienstleister zu Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz erklären. Das würde eine Annäherung an die Vorgaben für den restlichen Finanzsektor bedeuten. Die sogenannten „CASPs“ (Crypto-Asset Service Providers) müssten Kunden identifizieren, verifizieren und bei Verdacht auf Geldwäsche Meldungen abgeben.

(Luxus-) Güterhändler

In Deutschland schon im Geldwäschegesetz verankert, jedoch noch nicht EU-weit harmonisiert, ist die geplante EU-weite Verpflichtung von Händlern hochwertiger Güter – in der neuen Verordnung als Händler von Luxusgütern wie seltener Metalle und Steine, Juweliere, Uhrmacher und Goldschmieden definiert. Zusätzlich sollen Hersteller und Händler von Luxusautos, Flugzeugen, Yachten und Kultureller Güter (Kunst) allgemein zu den Verpflichteten zählen.

Professionelle Fußballclubs

Über die Verpflichtung des Profisports wurde im Vorfeld viel diskutiert. In der Vergangenheit machten besonders negativ-Beispiele aus dem Profifußball Schlagzeilen. In Frage stehen vor allem die hohen Spielerprovisionen und Agenten-Honorare, die ein Geldwäscherisiko darstellen können. Die EU will nun professionelle Fußballclubs und Spieleragenten zu Verpflichteten erklären – mit einer Ausnahme: Die Mitgliedsstaaten können die Verpflichtung aufheben, sofern sie selbst ein niedriges Geldwäsche-Risiko feststellen. Die Verpflichtung von Fußballclubs soll zudem erst ab 2029 greifen.

Enhanced Due Diligence  - Kundenidentifizierung

Ein Versprechen der Krypto-Branche war einmal die Anonymität sowie die nationale Unabhängigkeit – die Entkopplung von Nationalbanken und Freistellung von staatlichen Eingriffen. Längst gelten diese Versprechen nicht mehr in ihrer Gänze.

Geldwäscher nutzen Krypto-Börsen, um in einem Land illegale Erträge in Kryptowährungen umzutauschen, und sie um regulierte Banken herum im Ausland wieder auszahlen zu lassen. Trotz schon bestehender „travel-rules“, die das Mitreisen von Kundendaten bei jeder Krypto-Transaktion EU-weit vorschreiben, ist eine Herkunftsverschleierung illegaler Gelder weiterhin sehr einfach möglich.

Besondere Sorgfaltspflichten für CASPs bei grenzüberschreitenden Transaktionen

Die EU will Krypto-Asset-Dienstleistern nun bei grenzüberschreitenden Transaktionen besondere Sorgfaltspflichten vorschreiben, um Geldwäschern die Herkunftsverschleierung zu erschweren.

Vermögende unter der Lupe

Weiter sollen Kredit- und Finanzinstitute zukünftig bei Geschäftsbeziehungen mit sehr vermögenden Personen ebenfalls verstärkte Sorgfaltspflichten einhalten.

Bargeldobergrenze: 10.000 €

Unbegrenzt mit Bargeld bezahlen? Das ist auch in Deutschland wohl schon bald Geschichte. Die EU strebt eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000€ an. Da die Bargeldobergrenze in einigen EU-Staaten schon heute darunter liegt, erlaubt die EU in ihrer neuen Verordnung die Anpassung der Obergrenze nach unten.

Identifizierungspflicht ab 3.000-10.000€

Für Verpflichtete gelten weitere Vorgaben. So sollen bei Geschäften mit Nicht-Stammkunden schon ab einer Grenze von 3.000-10.000€ Maßnahmen zur Kundenidentifizierung umgesetzt werden.

Einheitliche Standards für wirtschaftlich Berechtigte

Die EU legt Standards für die Eigenschaft wirtschaftlich Berechtigter fest: Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen , die zu 25% oder mehr Anteile an Unternehmen halten oder etwaige Kontrolle - zum Beispiel durch Stimmrechte - über Unternehmen ausüben. Entsprechend muss bei einer Prüfung auf wirtschaftlich Berechtigte immer auf beide Aspekte geprüft werden.

Da sich wirtschaftlich Berechtigte häufig hinter vielschichtigen Konstrukten und Eigentümerstrukturen verstecken, wurden auch verwandte Regelungen angepasst.

Immobilientransparenzregister rückwirkend ab 2014

Transparenz soll auch rückwirkend geschaffen werden, indem alle wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, die seit dem ersten Januar 2014 in Europa Immobilien erworben haben, in EU-Registern eingetragen werden müssen.

Drittstaaten mit hohem Risiko nach FATF-Standards

Bei Geschäften und Beziehungen mit oder in Drittländer mit erhöhtem Risiko wegen mangelhafter nationaler Anti-Geldwäsche- oder Anti-Terror-Strategien müssen Verpflichtete erhöhte Sorgfaltspflichten einhalten. Grundlage für die EU-Risikoeinschätzung sind die Listungen der Financial Action Task Force (FATF).

Zusätzlich behält die EU sich und ihren Mitgliedsstaaten vor, weitere EU- oder nationale Sicherungsmaßnahmen für die Nationale- oder Verpflichteten-Ebene vorzuschreiben.

Dr. Anna Bolz

Manager Compliance

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