Russland-Sanktionen - 5 Tipps zur Risikoreduzierung

Veröffentlicht: 2023-02-15

Sanktionen gegen Russland befinden sich im Fokus der medialen und öffentlichen Aufmerksamkeit. Unsere Expert:innen empfehlen deshalb, bei Geschäften mit Personen oder Unternehmen in Russland bzw. mit russischen Verbindungen besondere Sorgfalt walten zu lassen. In jüngster Vergangenheit wurden zudem Versuche durch die russische Führung sowie des Geheimdienstes öffentlich, Sanktionen aktiv zu umgehen. Hierfür werden unter anderem Unternehmen in der Türkei genutzt. Auch beim Handel mit diesen sollte vorab genau geprüft werden, ob die Geschäftspartner ein Risiko darstellen.

Europäische Flagge

1. Sind Geschäftspartner oder deren wirtschaftlich Berechtigte gelistet?

Eine Sanktionslistenprüfung sollte am Anfang jeder Geschäftsbeziehung stehen. Dabei geht es nicht nur um eine Prüfung der unmittelbaren Geschäftspartner als natürliche oder juristische Personen. Gleichzeitig gilt es zu prüfen, welche wirtschaftlich Berechtigten sich dahinter verbergen.

Um Sanktionen zu umgehen, werden von sanktionierten Geschäftsleuten aktuell viele Firmen zum Beispiel in der Türkei gegründet. Dort treten sie dann lediglich als wirtschaftlich Berechtigte auf. Auch Geschäfte mit solchen Firmen unterliegen den europäischen Sanktionen. Sie greifen grundsätzlich immer dann, wenn sanktionierte Personen von Geschäften profitieren. Werden die wirtschaftlich Berechtigten eines Vertragspartners nicht identifiziert und geprüft, verstößt ein Unternehmen also gegebenenfalls unbeabsichtigt gegen geltende Sanktionen und macht sich strafbar.

2. Sind Güter oder Dienstleistungen gelistet?

Bestimmte Güter sind von den Sanktionen gegen Russland ausgenommen (Quelle). Erklärtes Ziel der EU ist es, die negativen Auswirkungen auf EU-Bürger und Unternehmen zu begrenzen. Gleichzeitig sollen auch Lieferungen von Gütern erlaubt bleiben, die in erster Linie für den Verzehr bestimmt sind, insbesondere Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Zusätzlich soll auch die Normalbevölkerung durch den weiterhin erlaubten Handel mit Gesundheits-, Pharma-, Nahrungsmittel- und Agrar-Produkten nicht zu Schaden kommen.

Der Schaden für die russische Wirtschaft soll umso größer ausfallen. Entsprechend ist der Handel mit tausenden von Gütern beschränkt oder ganz verboten. Dazu zählen zwar auch Luxusgüter und bestimmte Arten von Maschinen und Fahrzeugen, besonders betrifft das Verbot aber Waffen oder Dual-Use Güter für den zivilen und militärischen Einsatz.

Ob Handel oder Dienstleistungen zulässig sind, muss also grundsätzlich vor Geschäftsabschluss geprüft werden.

3. Können Zahlungen im Zusammenhang mit angestrebten Geschäften durchgeführt werden?

Viele russische Banken wurden als Reaktion auf die Annexion der Krim sowie den Angriffskrieg gegen die Ukraine vom weltweiten Zahlungssystem „SWIFT“ abgekoppelt. Über dieses System werden Informationen über Transaktionen weltweit geteilt, es funktioniert also als eine Art Nachrichtendienst. Transaktionen mit russischen Instituten wären zwar theoretisch weiterhin möglich, müssten jedoch per FAX oder Telefon abgewickelt werden – und die Banken müssten sich gegenseitig vertrauen. Zusammengenommen mit anderen Sanktionen, geht diesen Weg momentan keine Bank.

Mit russischen Banken, die noch nicht vom internationalen Zahlungssystem SWIFT abgekoppelt wurden, lassen sich auch weiterhin Transaktionen durchführen. Hierfür stehen jedoch nur wenige Europäische Banken bereit, da auch solche Überweisungen mit erheblichem Aufwand verbunden sind. So werden alle Transaktionen sorgfältig geprüft. Zusätzlich dürfen Transaktionen nur noch in Euro getätigt werden.

Ob und inwiefern Überweisungen in Verbindung mit Geschäftsabschlüssen mit russischen Partnern möglich sind, sollte vorab mit der Bank geklärt werden.

4. Können Güter geliefert werden?

Es könnte schwierig werden, insbesondere Güter nach Russland zu befördern. Beschränkungen gelten für den Straßen-, See- und Luftverkehr. Außer der Transitverkehr zwischen der Region Kaliningrad und Russland ist jedweder Verkehr mit nur wenigen Ausnahmen verboten.

Ausnahmen betreffen hier vor allem den Transport von Energie, Kohle, Kernbrennstoffen, pharmazeutischen, medizinischen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie von Lebensmitteln, humanitären Hilfslieferungen, diplomatischen Transporten und die Verbringung oder die Ausfuhr von Kulturgütern als Leihgabe nach Russland im Rahmen der kulturellen Zusammenarbeit.

Die zu liefernden Güter sollten entsprechend in eine dieser Kategorien fallen. Mehr Informationen und Anträge finden Sie auf der Website des BAFA.

5. Besteht ein Reputationsrisiko bei der Durchführung von Geschäften?

Auch wenn bestimmte Geschäftsbeziehungen noch erlaubt sind, heißt das nicht, dass sie auch gewollt sind. Letzten Endes ist diese Entscheidung von den betroffenen Unternehmen abhängig. Vor allem für langfristige Geschäftsbeziehungen sollte immer auch eine Exit-Strategie mitgedacht werden. Je mehr Sanktionen verhängt werden, desto größer könnten auch die Einschränkungen für aktuell noch nicht sanktionierte Geschäfte sein.

Wichtig bei Sanktionen zu beachten ist, dass sie auch dann gelten, wenn die Geschäftsbeziehung schon vor Verhängung der Sanktionen begründet wurden. Die Verträge – auch langfristige – sind hiervon keinesfalls ausgenommen, allerdings herrschen unter gewissen Umständen Stichtage bzw. Abwicklungsfristen.

Maren Adam

Senior Manager Compliance

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