Steuerberater müssen mit der EU-AML-Verordnung ab Juli 2027 ihr Risikomanagement anpassen – besonders betroffen sind Kanzleien mit weniger als 10 Berufsträgern.
Bislang gelten Ausnahmen: Kanzleien mit 1-9 Berufsträgern müssen lediglich eine Risikoanalyse anfertigen, Kundenidentifizierungen durchführen und im Meldeportal goAML registriert sein.
Vollständige Pflichten für interne Sicherungsmaßnahmen oder Kundensorgfaltspflichten gelten erst ab 10 Berufsträgern, Geldwäschebeauftragte müssen erst ab 30 Berufsträgern bestellt werden.
Mit der ab Juli 2027 geltenden EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung wird es diese Sonderregelung eventuell nicht mehr geben. Im Gesetzestext sind aktuell keine Möglichkeiten zur Erleichterung aufgrund einer geringen Anzahl von Berufsträgern vorgesehen.
Was die Verordnung ab 2027 für Sie ändert, wie Sie sich vorbereiten – und auf worauf Sie bis Juli 2027 achten sollten, erfahren Sie in diesem Webinar mit Geldwäsche-Expertin Lena Pütz.
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