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Kunsthandel unter der EU-AMLR: Was Galerien, Auktionshäuser und Antiquitätenhändler jetzt wissen müssen

  • Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH Im Zollhafen 24 Köln 50678 Deutschland (Karte)

Ab Juli 2027 gilt die EU-Anti-Geldwäscheverordnung (AMLR) unmittelbar – und sie verändert die Compliance-Landschaft im Kunsthandel grundlegend. Doch was sich auf den ersten Blick wie eine Kontinuität der bisherigen GwG-Pflichten liest, birgt bei genauerer Betrachtung erhebliche Überraschungen: für manche Marktteilnehmer Entlastung, für andere neue und bislang unbekannte Pflichten.

In diesem Webinar analysieren Lena Pütz und Dr. Anna Bolz von Kerberos Compliance für den Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG), was die AMLR für die Praxis bedeutet.

Mit dem Absenden des Formulars willige ich ein, von der Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH in unregelmäßigen Abständen weitere Informationen zu Compliance-Dienstleistungen und -Produkten an die hier genannte E-Mail-Adresse zu erhalten. Mir ist bekannt, dass ich der Zusendung jederzeit widersprechen kann. Kontaktdaten und weitere Informationen zum Datenschutz befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.


Agenda:

Wer ist ab 2027 überhaupt noch verpflichtet?

Die AMLR knüpft den Verpflichtetenstatus an den Begriff „Kulturgüter" – definiert durch Anhang I der VO (EG) Nr. 116/2009. Das hat weitreichende Folgen: Galerien, die ausschließlich zeitgenössische Kunst (unter 50 Jahren) handeln, könnten aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Antiquitätenhändler hingegen, die bisher im GwG ausdrücklich ausgenommen waren, werden unter der AMLR neu verpflichtet. Die Referentinnen definieren, was die EU-AML-Verordnung genau vorsieht und was das für die Praxis bedeutet.

Änderungen der Anti-Geldwäsche-Vorgaben durch die EU-AML-Verordnung:

Verkürzte Aktualisierungsfristen bei der Kundenprüfung, eine erweiterte PEP-Definition, Sanktionsprüfung als Teil der allgemeinen Sorgfaltspflicht und eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 € – die AMLR bringt mehr als nur eine Umbenennung bestehender Pflichten.

Welche Fragen sind noch offen?

Die AMLA muss bis Juli 2026 technische Regulierungsstandards entwickeln. Zentrale Auslegungsfragen – etwa ob der Verpflichtetenstatus transaktions- oder tätigkeitsbezogen gilt – sind noch ungeklärt. Wir erläutern, worauf Sie jetzt schon achten sollten.

Für wen ist dieses Webinar?

Galeristen, Auktionshäuser, Antiquitätenhändler, Kunstlagerhalter sowie Compliance-Verantwortliche, die Mandanten aus dem Kunstmarkt betreuen.

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