Europäische Kommission veröffentlicht Legislativpaket zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche Die Bargeldobergrenze könnte aber die Geldwäscheprävention im Bereich des Güterhandels schwächen

Am 20.07.2021 veröffentlichte die Europäische Kommission ein neues Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche. Geschäftsführer Christian Tsambikakis, begrüßt die Initiative der EU, betont aber die Wichtigkeit digitaler Lösungen zur Bekämpfung und Prävention von Geldwäsche. Bemerkt wird jedoch, dass der Güterhandel nicht von den neuen Regeln umfasst sein soll. Gerade die dazugehörigen Branchen, wie der KFZ- oder Antiquitätenhandel seien aber häufig Ziel von Geldwäschern.

Kerberos Compliance begrüßt die neuen Maßnahmen zur Harmonisierung der Geldwäschebekämpfung in der Europäischen Union, darunter auch die Verbesserung der Zusammenarbeit nationaler Aufsichtsbehörden mit der geplanten neuen EU-Aufsichtsbehörde. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Bekämpfung von Geldwäsche zu intensivieren. Im Fokus steht erneut insbesondere die Finanzbranche. Ebenfalls erfasst sind Teile des Nicht-Finanzsektors, wie beispielsweise Immobilienmakler sowie Kunst- und Schmuckhändler, nicht aber sonstige Güterhändler wie Kfz- oder Antiquitätenhändler.

"Dass der Sektor des Güterhandels, zu welchem z.B. Antiquitäten- oder KFZ-Händler gehören, aus dem Anwendungsbereich der EU-Geldwäscheregulierung herausgenommen werden soll, ist überraschend. Besonders in diesen Branchen werden durch die Zahlung von vielen kleineren Summen im Ergebnis wunderbar große Summen an Bargeld gewaschen, worauf die laufende Presseberichterstattung immer wieder hingewiesen hat. Eine Bargeldobergrenze von 10.000EUR allein hilft hier also nicht. Wenn man es mit der Geldwäscheprävention ernst meint, sollte man gerade in diesen bargeldintensiven Bereichen präventiv vorgehen und für die Branche gut umsetzbare Lösungen finden.", erklärt Kerberos-Geschäftsführer Christian Tsambikakis.

"Geldwäschebekämpfung muss effektiver und effizienter werden. Das heißt: digitaler. Digitale Produkte, wie KYC-Apps zur Identifizierung und Evaluation von Kundenbeziehungen, machen Geldwäscheprävention einfach, bezahlbar und umsetzbar für alle. Produkte müssen skalierbar sein und in Estland genauso effektiv Geldwäsche verhindern, wie in Deutschland."

"Das neue Gesetzespaket verbessert die Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und die Kooperation mit EU-Aufsichtsbehörden. Denn Geldwäsche ist grenzüberschreitend und macht nicht an nationalen Grenzen halt. Besonders der Nicht-Finanzsektor wird von Geldwäschern zur Finanzierung illegaler Aktivitäten missbraucht. Aus diesem Grund sind einheitliche Regeln und die von der Europäischen Union getroffenen Maßnahmen so wichtig. Wir brauchen aber auch Produkte, die Unternehmen aus unterschiedlichsten Sektoren einfach auf ihr Smartphone runterladen können, um ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen", so Christian Tsambikakis.

OTS-Meldung: https://www.presseportal.de/pm/154805/4973948

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"Der Glücksspielstaatsvertrag schafft Rechtssicherheit, die Geldwäschebekämpfung im Glücksspielsektor muss aber digitaler und datengestützter werden."