"In meinen Gesprächen höre ich fast immer, dass Geldwäscheprävention und das Gesetz Unsinn sind"

Veröffentlicht: 2023-10-19

Sebastian Krolczik ist Senior Partnership Manager bei Kerberos. Seine Kunden stammen unter anderem aus dem Güterhandel, also zum Beispiel Immobilienmakler und Kfz-Händler, aber auch aus dem Finanzsektor, wie zum Beispiel Kapitalverwaltungsgesellschaften. In diesem Interview klärt er über Mythen im besonders bargeldlastigen Güterhandel auf und darüber, worauf in diesem Sektor in puncto Geldwäsche-Compliance besonders zu achten ist.

Hallo Sebastian, ich gehe mit 30.000 Euro in bar zu einem VW-Händler und will mir einen e-Up zulegen. Darf ich das?

Ja! Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht verboten, mit einer großen Summe Bargeld Waren und Güter einzukaufen. Auch wenn das vielen anderen Ländern in Europa im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, stellvertretend hierfür beispielsweise Italien, ein Dorn im Auge ist, so ist Deutschland nach wie vor ein Bargeld verliebtes Land.

Ob jedoch Unternehmen solch hohe Summe an Bargeld annehmen wollen, ist ein anderer Aspekt und viele Unternehmer haben die Risiken und Verpflichtungen von Bargeschäften mittlerweile erkannt. Jedoch wird es gerade im Güterhandel, wie beispielsweise dem Auto- und Schmuckhandel, nach wie vor viele Händler geben, die große Summen Bargeld problemlos annehmen.

Wie ich an das Geld gekommen bin, das geht nur mich und meine Sparbüchse etwas an. Oder?

Jein! Ich nehme hier immer gerne das Beispiel meiner verstorbenen Großmutter, die am Ende des Monats immer sofort zur Bank ging und sich eine nicht unerhebliche Summe an Bargeld abhob, weil Sie es bei sich besser aufgehoben wusste. Das ist natürlich Unsinn, aber so gibt es täglich den Fall, dass die Großeltern dem Enkelkind das erste Auto kaufen wollen und nicht selten eine ganze Stange an Bargeld mitbringen.

Wir reden im Rahmen des Geldwäschegesetzes jedoch von einer so genannten Mittelherkunftsplausibilisierung und jedes Unternehmen, welches grundsätzlich noch Bartranskationen zustimmt, sollte wissen, woher das Geld, zumindest ab einem gesetzlichen Schwellenwert von 10.000 EUR, kommt. Handelt es sich bei meinem Vertragspartner sogar um eine "Politisch exponierte Person", so ist diese Plausibilisierung absolut verpflichtend und ich darf das Geschäft nicht durchführen, sofern die Frage der Herkunft nicht eindeutig beantwortet werden kann.

Was sind die gängigsten Missverständnisse bei Güterhändlern, wenn es um Geldwäscheprävention geht?

In meinen Gesprächen höre ich fast immer, dass Geldwäscheprävention und das Gesetz Unsinn sind, nur Zeit und Geld kosten und überhaupt keinen Einfluss auf kriminelle Aktivitäten hat. Dabei ist exakt das Gegenteil der Fall. Geldwäsche-Compliance ist ein schnelles, unkompliziertes und sicheres Instrument für einen effektiven Schutz meines Unternehmens, damit ich eben nicht unwissend in die Fallen der Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer tappe.

Du darfst drei Tipps abgeben – was rätst du Güterhändlern für Ihre Geldwäsche-Compliance?

Ich empfehle ein sauberes Grundgerüst sowie permanent implementierte Prozesse, die mir das Leben als Unternehmer wesentlich leichter machen. Und wenn ich nicht weiß, wo ich anfangen soll und wer das umsetzen soll, dann hole ich mir doch gerne anfangs oder kontinuierlich externe Unterstützung und vermeide somit die Bindung von Ressourcen sowie ein fehlerhaftes Präventionskonzept.

Zudem würde ich, ob nun gesetzliche Vorgabe oder nicht, gerade bei mittelständischen und großen Unternehmen über einen zertifizierten Geldwäschebeauftragten nachdenken, damit ich eine klare Zuständigkeit und Kontrolle habe.

Mein letzter Tipp ist jedoch der Entscheidende: Die Geldwäscheprävention vergleiche ich immer mit einer Versicherung, die ich für den Notfall haben muss! Nehmen Sie sich als Unternehmen dem Geldwäschegesetz an und investieren Sie zumindest einmalig Zeit in die Analyse und Umsetzung, denn als Berater sehe ich hier auch eine Gesellschaftsaufgabe, bei der wir alle mitwirken und unseren Verpflichtungen nachkommen müssen. Denn hier gehen uns Steuergelder verloren, die unser Land an der ein oder anderen Stelle sehr viel besser brauchen könnte.

Plauder mal aus dem Nähkästchen – was war bisher dein schönster oder auch schwierigster Fall?

Glücklich machen mich immer die Fälle, bei denen wir Kunden bei Behördenprüfungen und drohenden hohen Bußgeldern oder auch schwerwiegenden Verdachtsfällen helfen konnten. Weniger die Dankbarkeit, jedoch die Einsicht zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes ist hier das Schöne!

Der schwierigste Fall hingegen war sicherlich der Autohändler, der ohne jegliches Verständnis regelmäßig enorme Bargelder von über 50.000 EUR annimmt, uns um Rat und Unterstützung bittet, am Ende aber keine Sorgfaltspflichten umsetzt oder auch Verdachtsmeldungen abgibt, weil er grundsätzlich keine Risiken sieht. Na ja, die zuständige Aufsichtsbehörde und das Ordnungswidrigkeitengesetz werden sich hingegen freuen.

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