Übergangsregelungen: Hinweisgebersysteme - Einrichtung interner Meldestellen

Veröffentlicht: 2023-11-20

Deutschland musste es auf die harte Tour lernen. Mehrere Millionen Euro Bußgeld wird die Bundesrepublik womöglich an die EU zahlen. Grund hierfür ist die viel zu späte Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz. Ähnliches blüht nun tausenden Unternehmen. Hinweisgebersystem buchen | Info-Webinare

Ab spätestens dem 18.12.2023 sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten sowie verschiedene Unternehmen aus dem Finanzsektor wie beispielsweise Kapitalverwaltungsgesellschaften unabhängig ihrer Mitarbeiterzahl dazu verpflichtet, interne Meldestellen für Ihre Beschäftigten einzurichten.

Über diese Meldestellen sollen Mitarbeitende Hinweise auf Missstände im Unternehmen abgeben können. Für Unternehmen kann sich eine solche Meldestelle auf mehreren Ebenen auszahlen. Studien zum Einsatz von internen Meldestellen berichten über ein gesteigertes Vertrauen von Mitarbeitenden in ihr Unternehmen, die bessere und schnellere Möglichkeit auf Compliance-Verstöße zu reagieren und nicht zuletzt den ausbleibenden Image-Schaden, sollten Verstöße statt intern gemeldet direkt nach außen getragen werden.

Diese Vorteile betont auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Und das Gesetz bekräftigt das Argument weiter dadurch, dass interne Meldestellen von Angestellten sogar bevorzugt zu nutzen sind – sofern vorhanden. Nur in Fällen, in denen Angestellte nicht davon ausgehen können, dass Verstöße durch eine interne Meldung abgestellt werden, dürfen die externen Meldestellen (z.B. die des Bundes) von Whistleblowern in Anspruch genommen werden. Über 100 davon nahm das BMJ nach letzten Veröffentlichungen seit Anfang des Jahres entgegen.

Mehr zum Thema Hinweisgebersystem in unseren Webinaren.

Lena Olschewski

Senior Manager Business Development and Compliance

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