Zertifizierungen
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Zur Teilnahme an unseren Webinaren bestehen keine Zugangsvoraussetzungen.
Unsere Referent:innen verschaffen Ihnen einen ausführlichen Überblick in die gesamte Materie. Die zeitliche Aufteilung, die zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien sowie der direkte Austausch mit unseren Expert:innen gibt auch Einsteiger:innen die Möglichkeit, alle wichtigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Jurisitische Vorkenntnisse werden weder von uns noch von den Behörden vorgeschrieben.
Hinsichtlich der Anerkennung persönlicher Voraussetzungen durch die Aufsichtsbehörden, sind alle Teilnehmer:innen gemäß unserer AGB eigenverantwortlich.
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Für die konkreten Inhalte der jeweiligen Teilbereiche sind die Dozenten verantwortlich. Durch diese wurde im Vorfeld ein Prüfungsfragenpool gebildet, aus dem 40 Prüfungsfragen mittels Zufallsprinzips durch den Zertifizierer (DEKRA) ausgesucht und geprüft werden. Diese Prüfung findet am vierten Seminartag im Anschluss an das Webinar statt und dauert 90 Minuten. Die Prüfungsfragen bilden alle Teilbereiche des Seminarinhaltes ab.
Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer eine Zertifizierungsurkunde durch die DEKRA Certified GmbH.
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Nach erfolgreicher Zertifizierung erlischt die Gültigkeit Ihres Zertifikat zum Geldwäschebeauftragten nach drei Jahren. Unabhängig davon, wo Sie Ihre erstmalige Zertifizierung erlangt haben, können Sie bis zu drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit eine Rezertifizierung bei der DEKRA beantragen. Um diese Rezertifizierung zu erhalten, verlangt die DEKRA einen Nachweis, dass Sie jährlich mindestens einen Tag an einer Auffrischungsschulung teilgenommen haben. Wir bieten 1-tägige Auffrischungskurse an und behandeln dort spannende und aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Geldwäscheprävention. Unsere Dozent:innen sind Expert:innen aus dem Bereich Compliance und selbst als Geldwäschebeauftragte tätig. Wir freuen uns Sie als Teilnehmer:innen begrüßen zu dürfen.

