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Auch die EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung (AMLR) sieht den Kunstsektor weiterhin als zur Geldwäscheprävention verpflichtet - sofern sich der Wert der Kulturgüter nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 auf mindestens 10.000 Euro oder den Gegenwert in Landeswährung beläuft. Selbiges gilt für Kunstlagerhalter.
Eine besondere Herausforderung für den Sektor stellt seit jeher die Käuferidentifikation und Prüfung dar - auch schon nach den gegenwärtig geltenden Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Zurückzuführen sind diese Herausforderungen auf die internationale Kundschaft und die häufig involvierten juristischen Personen sowie den Zeitpunkt der Überprüfung.
Gerade hierfür macht die AMLR neue Vorgaben und schärft bestehende Regelungen nach. Ab dem 10. Juli 2027 gelten neue Bedingungen für die Bestimmung von wirtschaftlich Berechtigten (UBOs), PePs, Hochrisikoländern sowie neue Regelungen zur Einhaltung gezielter Finanzsanktionen.
In diesem Webinar gehen Lena Pütz und Dr. Anna Bolz auf bestehende sowie künftige Pflichten bei der Geschäftspartnerprüfung durch Verpflichtete aus dem Kunstsektor ein und zeigen auf, wie sich der Sektor auf die anstehenden Änderungen effizient einstellen kann.
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