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Kapitalverwaltungsgesellschaften: Neue Vorgaben für LPs/GPs nach EU-AML-Verordnung

  • Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH Im Zollhafen 24 Köln 50678 Deutschland (Karte)

Die EU-AML-Verordnung zielt auch darauf ab, einheitliche Standards bezüglich der Definition von Hochrisikokunden zu schaffen.

Für Kapitalverwaltungsgesellschaften besonders relevant: Ab 2027 müssen bei "high net-worth individuals" grundsätzlich enhanced due diligence Maßnahmen getroffen werden. Zusätzlich werden Länderdefinitionen und PePs in Teilen neu gefasst.

In diesem Webinar geht der Geldwäsche-Experte Florian Peters auf die anstehenden Änderungen ein und erklärt, worauf Compliance-Beauftragte in Kapitalverwaltungsgesellschaften zukünftig achten müssen.

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23. September

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