Die EU-AML-Verordnung zielt auch darauf ab, einheitliche Standards bezüglich der Definition von Hochrisikokunden zu schaffen.
Für Kapitalverwaltungsgesellschaften besonders relevant: Ab 2027 müssen bei "high net-worth individuals" grundsätzlich enhanced due diligence Maßnahmen getroffen werden. Zusätzlich werden Länderdefinitionen und PePs in Teilen neu gefasst.
In diesem Webinar geht der Geldwäsche-Experte Florian Peters auf die anstehenden Änderungen ein und erklärt, worauf Compliance-Beauftragte in Kapitalverwaltungsgesellschaften zukünftig achten müssen.
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