Verpflichtende Mitarbeiterschulungen, Bestellung von Geldwäschebeauftragten, eine erweiterte Risikoanalyse und ein neues "Durchrechungsprinzip" zur Bestimmung von wirtschaftlich Berechtigten.
Bislang galten Steuerberater im Sinne des Geldwäschegesetzes häufig als privilegiert. Anders als Verpflichtete aus der Finanzbranche oder auch Güterhändler mussten sie die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nur stufenweise umsetzen. Abhängig von der Anzahl ihrer Berufsträger.
Im Zuge der EU-weiten Vereinheitlichung von Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsumgehung, werden diese Privilegien künftig voraussichtlich wegfallen.
Was auf Steuerberater zukommt erklärt Lena Pütz in diesem kostenfreien Kompakt-Webinar. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihre Fragen.
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