FATF Follow-Up Report: Aktueller Stand der Geldwäsche-Bekämpfung in Deutschland

Veröffentlicht: 2024-01-22

Im Dezember 2023 erschien der letzte Follow-Up-Report zur „technischen Compliance“ Deutschlands der “Financial Action Task Force” (FATF). Die G7-Organisation prüft Staaten weltweit auf die Einhaltung bestimmter Standards im Kampf gegen Finanzkriminalität. Nach der letzten Prüfung Deutschlands im Jahr 2022 sind regelmäßige “Follow-Up Reports” notwendig geworden. Im Dezember erschien hierzu der aktuellste Report zum Thema “Technische Compliance”.

Technische Compliance beschreibt das Maß, in dem die Voraussetzungen für die Einhaltung von FATF-Standards bestehen – gemessen an 40 Anforderungen. Für fünf Anforderungen bekam Deutschland 2022 die Note „Partially Compliant“ – was mit einem „ausreichend“ übersetzt werden kann. 18 Anforderungen wurden mit „Largely Compliant“ bewertet und nur 16 mit der Bestnote: „compliant“.

Anhand der Ergebnisse des Follow-Up-Reports lassen sich also die gröbsten Herausforderungen Deutschlands beobachten.

Bundesministerium der Finanzen in Berlin

Feierabend: Am Wochenende und Feiertagen sind Kriminelle auf sich allein gestellt

Ein Fortschritt liest sich wie eine Posse: Deutschland war nicht in der Lage, UN- oder gezielte Finanz-Sanktionen an Wochenenden oder Feiertagen umzusetzen. Denn: Da arbeitet ja niemand. Entsprechend wäre es möglich gewesen, dass Deutschland sofort geltende Sanktionen erst verspätet umgesetzt hätte. Das betraf in der Vergangenheit sowohl Sanktionen gegen russische Politiker, Terror-Finanzierer oder auch Händler von Massenvernichtungswaffen. Ende Dezember 2022 wurde dieser erste Fehler behoben – und Deutschland für das Kriterium 6 und 7 auf „Largely Compliant“  hochgestuft.

Gerade in der Umsetzung von Sanktionen gibt es jedoch noch viele weitere kleine Herausforderungen – wie die Informationsweitergabe über das  Inkrafttreten von neuen Sanktionen an den Nicht-Finanzsektor – denen sich Deutschland auch in Zukunft stellen muss, um „compliant“ zu werden.

(Noch) ungelöste Probleme

Die größten Probleme – „Partially Compliant“ bleiben seit 2022 unbearbeitet. Eine Auflistung:

  1. Korrespondenzbankwesen: Banken bieten Kunden an, ihre Gelder überall in der Welt zur Verfügung zu stellen. Doch sie selbst haben selten auch überall auf der Welt Filialen. Hier kommen „Korrespondenzbanken“ ins Spiel. Große Geldhäuser mit guten Beziehungen können sich Banken weltweit als Kettenglieder anbieten, die sie wiederum mit anderen Banken verbinden. So werden Zahlungen gegen Provision weitergeleitet. Das Problem: Wenn das Geld aus illegalen Quellen stammt oder einer sanktionierten Person zuzurechnen ist, dann müsste auch die Korrespondenzbank die Kontobewegung einfrieren und die Transaktion melden. Genau hier sieht die FATF in Deutschland noch Nachbesserungsbedarf. Denn einerseits gelten nicht für alle Finanzinstitute dieselben geldwäscherechtlichen Vorgaben und weiter gelten obligatorische verstärkte Sorgfaltspflichten nur dann, wenn mindestens ein „Kettenglied“ in einem Land außerhalb des Europäischen Währungsraums liegt.

  2. Transparenz und wirtschaftliches Eigentum von juristischen Personen: Register zu erstellen und diese zu pflegen sind zwar zwei Seiten derselben Medaille, doch sie sind ungleich schwerer sicherzustellen. Das kann man selbst in Echtzeit verfolgen: Unanfechtbare Bußgeldentscheidungen wegen Verstößen gegen die Transparenzregistereintragung, die einen Wert von 200€ überschreiten, veröffentlicht das Bundesverwaltungsamt auf seiner Website. Bislang sind es über 1.500 seit 2020. Die Bestandsdatenpflege stellt also ein Problem dar. Weitere Kritikpunkte: Die Daten aus den Registern werden nicht richtig genutzt, sind unvollständig, uneinheitlich, nicht immer verpflichtend, unzulänglich zugänglich für eine gute Überwachung und vieles mehr. Bearbeitungsstatus: Unklar.

  3. Statistik: Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Bislang ist es noch einfacher: Man muss an keine Statistik glauben, weil es sie schlicht nicht gibt. Deutschland sammelt Daten über Geldwäsche nicht zentral und setzt Daten nicht in direkte Zusammenhänge. Und dort, wo es Statistiken gibt, sind sie zum Teil noch unvollständig. Seit 2022 bleibt dieser Fakt unverändert. Doch: Mit der Schaffung des neuen Bundesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität soll das Problem angegangen werden. Hier sollen auch Statistiken entstehen und Daten zusammengeführt werden, die ein vollständigeres Bild über Deutschlands Problem mit der Geldwäsche liefern könnten.

Theoretisch ja, praktisch nein.

Unter den Versäumnissen Deutschlands in der „technischen Compliance“, leidet die Effektivität: Zur Bewertung der Effektivität werden 11 Kriterien herangezogen. Vier davon wurden 2022 mit der zweitschlechtesten Note „substanzielle Effektivität“ bewertet. Die restlichen sieben mit „moderater Effektivität“, die nächstbeste Stufe. Kein Kriterium konnte mit der Bestnote bewertet werden. Immerhin: Die schlechteste Note – „geringe Effektivität“  - wurde auch nicht vergeben.

Otis Benning

Senior Associate Marketing

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