FATF-Update Oktober 2025: Vier Länder von der Grauen Liste gestrichen

Veröffentlicht: 2025-10-24

Die Financial Action Task Force (FATF) hat am 24. Oktober 2025 ihre aktualisierte Liste überwachter Jurisdiktionen veröffentlicht. Die gute Nachricht: Gleich vier Länder konnten ihre Aktionspläne erfolgreich abschließen und werden von der Grauen Liste entfernt.

Burkina Faso, Mosambik, Nigeria und Südafrika: Erfolgreich ausgelistet

Was bedeutet die Graue Liste? Länder auf der Grauen Liste haben strategische Defizite in ihren AML/CFT-Systemen identifiziert und arbeiten mit der FATF an Verbesserungen. Im Gegensatz zur Schwarzen Liste sind hier keine Gegenmaßnahmen erforderlich – allerdings müssen Verpflichtete erweiterte Sorgfaltspflichten anwenden.

Was hat sich konkret verbessert?

Burkina Faso hat unter anderem seine Geldwäsche-Meldestelle (FIU) personell und finanziell aufgestockt, die risikobasierte Aufsicht über Finanzinstitute gestärkt und ein wirksames Sanktionsregime für Transparenzverstöße eingeführt.

Mosambik hat seine Behörden für internationale Rechtshilfe geschult, die Erhebung von Daten zu wirtschaftlich Berechtigten systematisiert und eine umfassende Terrorismusfinanzierungs-Risikoanalyse durchgeführt.

Nigeria hat seine nationale AML/CFT-Strategie überarbeitet, die risikobasierte Aufsicht für Hochrisikosektoren verbessert und nachweislich mehr Geldwäsche-Ermittlungen und Strafverfahren eingeleitet – im Einklang mit dem identifizierten Risikoprofil.

Südafrika konnte eine deutliche Steigerung bei internationalen Rechtshilfeersuchen vorweisen, den Zugang zu wirtschaftlich Berechtigten-Informationen beschleunigen und die Ermittlungen zu komplexen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsfällen intensivieren.

Was bedeutet das für Verpflichtete?

Achtung – EU-Drittländerliste bleibt maßgeblich: Die EU führt eine eigene Liste von Drittländern mit hohem Risiko (sogenannte EU-Hochrisikoländer-Liste gemäß Delegierter Verordnung). Diese basiert zwar auf FATF-Erkenntnissen, wird aber unabhängig aktualisiert. Alle o.g. Länder stehen weiterhin auf dieser Liste und lösen damit nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG zwingend erweiterte Sorgfaltspflichten aus.

Merke: Für deutsche Verpflichtete ist die EU-Liste rechtlich bindend – nicht die FATF-Listen. Die FATF-Auslisterung ist ein positives Signal, ändert aber erst etwas an den Pflichten, wenn die EU nachzieht. Eine Aktualisierung der EU-Liste wird für 2026 erwartet.

Schwarze Liste unverändert

Iran, Nordkorea und Myanmar verbleiben auf der Hochrisiko-Liste (Schwarze Liste) ohne wesentliche Änderungen. Hier gelten weiterhin strikte Gegenmaßnahmen.

Für Kerberos-Kunden: Die aktualisierten FATF- und EU-Listen werden automatisch für Prüfungen herangezogen. Von Ihrer Seite sind keine manuellen Anpassungen erforderlich.

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