Geldwäsche über den CO2-Handel - Interview
Veröffentlicht: 2025-07-24
Die Financial Intelligence Unit (FIU) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Typologiepapiere, die als Handreichungen für Verpflichtete dienen sollen, um verdächtige Transaktionen zu erkennen.
Zuletzt veröffentlichte die FIU ein Anhaltspunktepapier zum Handel mit CO2-Emissionszertifikaten sowie ein Typologiepapier zur Handelsbasierten Geldwäsche.
Die Typologiepapiere sind über den geschützten Bereich der FIU für Verpflichtete zugänglich. Hierin werden unter anderem typische Vorgehensweisen Krimineller aufgelistet.
Als externe Geldwäschebeauftragte sind die Typologiepapiere der FIU auch für Kerberos wertvoll. Wir haben mit Eva Blöchl, Senior Associate Compliance, über das Thema des neuen Typologiepapiers zum Emissionshandel gesprochen. Der eigentliche Inhalt ist nur für Verpflichtete vorgesehen.
Wo sieht die FIU die Gefahren der Geldwäsche über den Emissionshandel?
Eine grundsätzliche Frage vorab: Wer kommt überhaupt darauf, über den Emissionshandel Geld zu waschen? Der CO2-Zertifikatehandel ist erst einmal unverdächtig – zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung.
Grob gesagt funktioniert der Handel so: Die EU vergibt Emissionsrechte, schränkt die ausgegebene Menge (cap) jedoch seit 2013 immer stärker ein. Die Emissionsrechte – auch CO2-Zertifikate genannt – werden daher teurer. Unternehmen, die CO2 einsparen, können so immer mehr Geld sparen. Hat ein Unternehmen CO2 eingespart und besitzt mehr Zertifikate als es bräuchte, kann es diese verkaufen. Umgekehrt können Unternehmen, die zu viel CO2 erzeugen, Zertifikate zukaufen. So soll zunächst dort CO2 eingespart, wo dies am günstigsten möglich ist.
Der Handel mit den Zertifikaten kann direkt oder indirekt über Börsen geschehen. An den Börsen wiederum können auch Privatanleger:innen über Intermediäre mitbieten – und z.B. auf steigende CO2-Preise spekulieren.
Wo liegt hier das Geldwäsche-Risiko?
Es gibt gleich mehrere Risiken, die relevant werden können - darauf wies 2023 auch schon das Handelsblatt in mehreren Artikeln hin. Darunter zum Beispiel die Internationalität, Möglichkeiten zur Verschleierung sowie in Teilen fehlende Sensibilisierung.
Insbesondere der Europäische Emissionshandel zieht viele internationale Akteure an – beispielsweise Redereien, Airlines und andere Emittenten. Es finden also grenzüberschreitende Transaktionen statt. Gut aufgestellte kriminelle Netzwerke, die über ein nicht-physisches Gut Gelder hin und her verschieben wollen, könnten sich hier also einschleichen. Ein gutes Beispiel dafür, dass diese Akteure in der Lage sind, die Potenziale neuer Produkte und Technologien für Ihre Zwecke auszunutzen. Sie sind der Regulatorik damit häufig einen Schritt voraus.
Privatanleger:innen können nur über Händler:innen am Markt teilnehmen. Sie kaufen also nicht selbst Zertifikate, sondern lassen die Zertifikate kaufen und stellen hierfür nur ihr Geld bereit. Das heißt dann aber auch: Wer wirklich „wirtschaftlich Berechtigte:r“ hinter einem Zertifikat ist, weiß häufig nur der oder die Händler:in, die Konten im Emissionshandelsregister führen.
Für Privatanleger:innen sind die Zertifikate auch deshalb interessant, da Staaten quasi für die Sicherheit der Geldanlagen garantieren. Sie sorgen langfristig für steigende Marktpreise, um eine Verringerung der Emissionen zu erreichen.
Die Anonymität und sichere Rendite-Erwartung lassen das Geldwäsche-Risiko steigen. Laut einer UBA-Studie von 2023 tauchen verdächtige Transaktionskonstellationen tausendfach auf. Mitunter auch deswegen, weil Händler:innen nicht ausreichend für die Gefahr des Missbrauchs sensibilisiert sind und nur teilweise der Meldepflicht oder Pflicht zur Vertragspartnerprüfung unterliegen.
Welche Maßnahmen sollten Händler:innen treffen?
Im Hinblick darauf, dass die Marktpreise für CO2-Zertifkate in den nächsten Jahren weiter steigen werden, sollten Marktteilnehmer:innen wachsam sein. Zum Schutz der Unternehmen vor Missbrauch, aber auch um die Integrität des Marktes zu gewährleisten, sollten Compliance-Maßnahmen verschärft werden.
Maßnahmen sind beispielsweise Risikoanalysen, Mitarbeiterschulungen, Beachtung der Meldepflichten, regelmäßige Aktualisierungen des Risikomanagements und weitere Pflichten nach dem Geldwäschegesetz - die auch für Nicht-Verpflichtete natürlichen Schutz bieten.
Wie kann Kerberos hier unterstützen?
Wir stehen Verpflichteten mit Rat und Tat zur Verfügung. Als externe Geldwäschebeauftragte oder als Compliance-Unterstützung.
Wenn wir externe Geldwäschebeauftragte stellen, unterstützen wir nicht nur bei der Erstellung von Risikoanalysen sowie deren regelmäßiger Aktualisierung. Wir unterstützen auch bei internen Sicherungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen, Geschäftspartnerprüfungen und der Umsetzung aller weiterer AML-Pflichten.
Zudem unterstützen wir Geldwäschebeauftragte innerhalb Unternehmen ebenfalls durch die oben genannten Maßnahmen, wenn wir selbst nicht die Geldwäschebeauftragten stellen. Hierdurch entlasten wir Verpflichtete langfristig in ihrer Compliance – insbesondere vor dem Hintergrund steigender Anforderungen, die durch die EU-AML-Verordnung ab 2027 noch einmal umfangreicher werden.