Kampf gegen Geldwäsche: „Goldesel“ auf dem Weg zum „Goldstandard“?
Veröffentlicht: 2025-08-28
Deutschland hatte sich unter der Ampel-Regierung vorgenommen, „Goldstandards“ im Kampf gegen Geldwäscher zu setzen – so zumindest Ex-Finanzminister Lindner.
Auch der neue Vizekanzler und Finanzminister Klingbeil will den Kampf gegen Finanzkriminalität intensivieren. Er sieht in den Einnahmen durch den Kampf gegen Finanzkriminalität einen möglichen „Goldesel“. Bei der aktuellen Finanzlage ist jede Staatseinnahme willkommen – insbesondere, wenn sie damit Kriminellen die Grundlagen entzieht. Aber auch, wenn sie für mehr Sorgfalt sorgen.
Es bleibt nicht bei vermehrten Kontrollen gegen Schwarzarbeit. Auch Kontrollen von Verpflichteten werden immer lukrativer. Das ergibt eine Analyse der „Statistische Auswertung zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz“ des Bundesfinanzministeriums. Hierin enthalten sind Zahlen über durchgeführte Prüfungen auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes durch die BaFin, Kammern und die Länder.
Neuer Rekord bei verhängten Bußgeldern
Eine Analyse aller bisher veröffentlichten Berichte seit 2017 zeigt: Mit insgesamt 20.016.308,18€ verhängten Bußgeldern wurde der bisherige Rekordwert von knapp über 15 Millionen von 2015 im vergangenen Jahr gebrochen.
Anzahl verhängter Bußgelder im Jahresvergleich - 2024 (BaFin)
Die BaFin, die Kammern und Länder verhängten im vergangenen Jahr insgesamt 387 Bußgelder. Pflichtverletzungen wurden einige mehr festgestellt: 2.785 bei 16.804 durchgeführten Prüfungen.
Sensibilisierung von Verpflichteten nimmt zu
Damit ist der Anteil festgestellter Pflichtverletzungen mit 16,57 % zwar hoch – sinkt seit Jahren aber kontinuierlich.
Zunahme der Pflichtverletzungen und Prüfungen seit 2017
Die Sensibilisierung von Verpflichteten durch die Aufsichten scheint zu greifen. Diese forcieren sie durch immer mehr Prüfungen. Deren Anzahl stieg 2024 um rund 1.000 im Vergleich zum Vorjahr.
Auch personell stocken die Behörden auf. Im Vergleich zum Vorjahr stockten die Aufsichten 2024 für die Kontrollen Ihre Vollzeitäquivaltente (VZÄ) von 366 auf 388 auf. Über den größten Stellenzuwachs durfte sich mit 14 neuen VZÄs die BaFin freuen – die Behörden der Länder verbuchten gemeinsam 7 neue VZÄs (alle Zahlen gerundet).
Die Sensibilisierung wird auch dadurch verstärkt, dass die Prüfer:innen deutlich öfter zu dem Schwert der Bußgelder greifen.
Prüfer:innen verlieren die Geduld bei Pflichtverletzungen
Im Finanzsektor schwankt der Schnitt verhängter Bußgelder bei Pflichtverletzungen traditionell – ebenso die verhängten Bußgelder. Im Nichtfinanzsektor hingegen konnten sich 2021 Verpflichtete noch auf eine eher nachsichtige Aufsicht verlassen. Nur bei rund 7% der Pflichtverletzungen verlangten die Prüfer:innen ein Bußgeld. In nur 4 Jahren hat sich dieser Anteil mehr als verdoppelt – auf 2024 rund 18%; Trend weiterhin steigend.
Schnitt Bußgelder und Pflichtverletzungen im Nicht-Finanzsektor seit 2017
Dieses entschlossenere Vorgehen der Aufsichtsbehörden könnte auch eine Folge der im Jahr 2022 durchgeführten Prüfung durch die FATF sein. Damit zeigt sich erneut, dass solche Prüfungen auch für ganze Länder eine wichtige und sinnvolle Wirkung entfalten können.
Die gesamte statistische Auswertung der BMF für das Jahr 2024 können Sie sich hier herunterladen:
Statistische Auswertung zur Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden nach § 51 Abs. 9 Geldwäschegesetz
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