EU-AML-Verordnung: Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten wird zur Rechenaufgabe

Veröffentlicht: 2025-08-27

Deutschland macht es sich bislang verhältnismäßig einfach: Gibt es eine natürliche Person, die auf der 1. Beteiligungsebene mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält – oder vergleichbare Kontrolle über ein Unternehmen ausübt, gilt diese als „Wirtschaftlich Berechtigte“ (engl. „Ultimate Beneficial Owner“; „UBO“).

Ergo muss sie in das Transparenzregister eingetragen werden.

Ab der 2. Beteiligungsebene erhöht sich der Schwellenwert auf 50%. Heißt: Halten juristische Personen jeweils Anteile von mehr als 25% an einem Unternehmen und befinden diese sich wiederum zu mehr als 50% in der Hand einer natürlichen Person (Kapitalanteile, Stimmrechte, vergleichbare Kontrolle), gelten diese Personen als UBO.

Was auch heißt: Die Anzahl der wirtschaftlich Berechtigten ab der 2. Beteiligungsebene in Deutschland ist überschaubar.

UBOs werden zukünftig berechnet - Webinaraufzeichnung

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Das ändert sich mit der EU-AML-Verordnung. Die Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten wird nun zur umfangreichen Rechenaufgabe. Die Zahl der wirtschaftlich Berechtigten kann sprunghaft ansteigen – und damit der Aufwand für Unternehmen, die zur Identifizierung von UBOs verpflichtet sind, enorm steigern.

Denn ab 2027 gilt:

  1. Die Schwelle, ab der natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigte gelten, wird etwas abgesetzt. Bislang musste in Deutschland die Schwelle auf der 1. Beteiligungseben von 25% „überschritten“ werden. Laut EU-AML-Verordnung muss diese nunmehr nur „erreicht“ werden.

  2. Auf Vorschlag der Mitgliedsstaaten kann die Schwelle von 25% in Hochrisikofällen auf 15% gesenkt werden, bspw. im Falle sektorenspezifischen Risikos.

  3. Die Eigenschaft der wirtschaftlich Berechtigten wird über die gesamte Beteiligungskette errechnet – und nicht pauschal ab der 2. Beteiligungsebene auf mehr als 50% gesetzt.

Besitzt eine natürliche Person auf unterschiedlichen Beteiligungsebenen Kapital- und/oder Stimmrechte, müssen die Anteile pro Strang zukünftig erst durch Multiplikation errechnet – und dann mit den weiteren Strängen addiert werden.

Unsere AML-Expert:innen Frank Lässig und Laura Schäfer sind in einem Webinar auf die neuen Berechnungsmethoden eingegangen. Sie zeigen anhand von Beispielen, wie Sie künftig die UBO-Eigenschaften berechnen. Die Webinar-Aufzeichnung können Sie hier herunterladen.

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