GwGMeldV 2026: Was ändert sich bei Geldwäscheverdachtsmeldungen?
Veröffentlicht: 2025-09-25
Die neue Geldwäsche-Meldeverordnung tritt am 01.03.2026 in Kraft und schafft erstmals bundeseinheitliche Standards für Verdachtsmeldungen. Was bedeutet das für Verpflichtete und wie bereiten sie sich optimal vor? Lesen Sie hier eine Webinarzusammenfassung vom 24.09.2025 - oder schauen Sie sich das On-Demand-Webinar mit Sina Harms an.
Was regelt die neue GwGMeldV ab März 2026?
Die GwG-Meldeverordnung basiert auf der Ermächtigungsgrundlage des § 45 Abs. 5 GwG und verfolgt vier zentrale Ziele: bundeseinheitliche Standards schaffen, Prozesse straffen, Kapazitäten freisetzen und die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung der FIU stärken.
GwG-Meldeverordnung - Webinaraufzeichnung mit Sina Harms
Mit dem Absenden des Formulars willige ich ein, von der Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH in unregelmäßigen Abständen weitere Informationen zu Compliance-Dienstleistungen und -Produkten an die hier genannte E-Mail-Adresse zu erhalten. Mir ist bekannt, dass ich der Zusendung jederzeit widersprechen kann. Kontaktdaten und weitere Informationen zum Datenschutz befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Die Form elektronischer Meldungen regelt § 2 GwGMeldV eindeutig: Die Nutzung des goAML-Portals ist Pflicht. Meldungen müssen im Dateiformat XML oder in den vorgesehenen goAML-Feldern erfolgen. Anlagen sind in automatisiert auswertbarem und elektronisch durchsuchbarem Format beizufügen. Nur bei technischen Störungen sind alternative Übermittlungswege wie Fax oder Post zulässig.
Was muss inhaltlich in Meldungen stehen?
Die erforderlichen Angaben nach § 3 GwGMeldV umfassen zunächst Mindestanforderungen wie Aktenzeichen, Meldegründe und gegebenenfalls die Nennung der Behörde. Die Sachverhaltsdarstellung muss erhobene Daten gemäß § 11 Abs. 4, 5 GwG sowie Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 GwG enthalten. Zusätzliche Angaben zu Transaktionen und Kryptowerten sind bei Bedarf erforderlich. Als Anlagen müssen aufbewahrte Unterlagen gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 4 S. 2 GwG beigefügt werden, sofern sie zur Darstellung des Sachverhalts erforderlich sind.
Wann besteht Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG?
Eine Verdachtsmeldung ist unverzüglich erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte. Gleiches gilt bei Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung oder wenn der Vertragspartner die Offenlegung wirtschaftlich Berechtigter verweigert.
Was bedeuten "unverzüglich" und "vollständig"?
"Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Meldungen müssen spätestens am folgenden Werktag erfolgen und nachvollziehbar sowie aus sich heraus verständlich sein. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage allgemeiner Erfahrungen und beruflichen Erfahrungswissens unter dem Blickwinkel der Ungewöhnlichkeit und Auffälligkeit im jeweiligen geschäftlichen Kontext.
"Vollständig" bedeutet, dass alle Tatsachen gemeldet werden, die auf das Vorliegen der Sachverhalte des § 43 Abs. 1 GwG hindeuten. Dazu gehören eine präzise Beschreibung der Geschäftsbeziehung und Transaktion sowie die Angabe sämtlicher relevanter Tatsachen zu Personen, Organisationen, Konten und Transaktionen. Eine eigene "Ausermittlung" der Sachverhalte ist dabei ausdrücklich nicht erforderlich - das ist Sache der Strafverfolgung.
Welche Sachverhalte sind NICHT meldepflichtig?
Das FIU-Eckpunktepapier definiert klar nicht meldepflichtige Sachverhalte. Es ist für Verpflichtete über den internen Bereich der FIU abrufbar – aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Wie entwickeln sich die Verdachtsmeldungen?
Die Statistiken zeigen einen bemerkenswerten Trend: 2024 gingen mit 265.708 Verdachtsmeldungen seit 2008 zum zweiten Mal weniger Meldungen ein als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Anzahl der abgegebenen Analyseberichte um 8 Prozent auf 87.731. Diese Entwicklung deutet auf eine deutliche Qualitätssteigerung der eingehenden Meldungen hin, die zu einer höheren Verwertbarkeit für die Strafverfolgung führt.
Welche regulatorischen Entwicklungen stehen bevor?
Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat im Juli 2025 in Frankfurt ihre Tätigkeit aufgenommen und zukünftig standardisierte Prüfvorgaben auf EU-Ebene etablieren. Bereits 2024 beschloss die EU ein umfassendes Gesetzespaket zur Vereinheitlichung der Standards im Kampf gegen Finanzkriminalität. 2027 tritt schließlich die EU-AML-Verordnung in Kraft, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt.
Welche Dokumentationspflichten gelten?
Nach §§ 8 ff. GwG müssen alle Kundendokumente, Fallbearbeitungen, Entscheidungen und Erwägungsgründe archiviert werden. Die Aufbewahrung erfolgt mindestens fünf Jahre, spätestens jedoch sind alle Aufzeichnungen nach zehn Jahren zu vernichten, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen längere Fristen vorsehen.
Wie funktioniert das Meldesystem in der Praxis?
Das goAML-Portal verzeichnet kontinuierliches Wachstum: 2024 waren über 150.000 Nutzer registriert, von denen 4.059 tatsächlich Meldungen abgaben. Dies zeigt, dass trotz der großen Anzahl registrierter Verpflichteter nur ein kleiner Teil aktiv Verdachtsmeldungen erstellt.
Der Meldeprozess folgt einem vierstufigen System: Verpflichtete stellen einen Geldwäscheverdacht fest und melden diesen über das goAML-Portal. Die FIU prüft anschließend die Meldung und leitet sie gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weiter, wo die Hinweise zu Ermittlungserfolgen beitragen können.
Fazit: Was bedeutet die GwGMeldV für Verpflichtete?
Die GwGMeldV 2026 ist ein weiterer Schritt der grundlegenden Standardisierung der Verdachtsmeldungen und Anpassung der deutschen AML-Vorgaben an die EU-weiten Standards – birgt jedoch kaum wirkliche Änderungen zur bisherigen Praxis. Verpflichtete sollten sich dennoch mit der GwGMeldV auseinandersetzen und sich an die festgelegten Standards halten. Denn die Verordnung schafft Klarheit und Effizienz - wer sich frühzeitig vorbereitet, profitiert von den vereinheitlichten Standards und kann Compliance-Aufwände langfristig reduzieren.