Make-or-Buy: Geldwäschebeauftragte für KVGen effizient organisieren

Veröffentlicht: 2025-04-29

Die Anforderungen an die Geldwäscheprävention nehmen für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) kontinuierlich zu. Gleichzeitig intensiviert die BaFin ihre Prüfungstätigkeiten, was zu einem erhöhten Handlungsdruck führt.

Dreiklang der AML-Pflichten in der KVG

Die geldwäscherechtlichen Pflichten für KVGen lassen sich in drei Kernbereiche unterteilen:

  1. Betriebsinterne Pflichten: Hierzu zählen die Erstellung einer umfassenden Risikoanalyse, die Implementierung entsprechender Richtlinien und Arbeitsanweisungen, Mitarbeiterüberprüfungen, regelmäßige Schulungen sowie die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreter:in.

  2. Pflichten gegenüber Vertragspartner:innen: KVGen müssen ihre Vertragspartner:innen und wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und verifizieren, PEP-Checks durchführen, Transaktionen überwachen und eine risikobasierte Kategorisierung vornehmen.

  3. Pflichten gegenüber Behörden: Diese umfassen das Meldewesen gegenüber der Financial Intelligence Unit (FIU), die goAML-Registrierung sowie die Mitwirkungspflicht gegenüber Aufsichtsbehörden.

Der Geldwäschebeauftragte – Schlüsselfigur im Compliance-System

Der Geldwäschebeauftragte nimmt gemäß § 7 GwG eine zentrale Funktion ein. Er ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig, berichtet unmittelbar an die Geschäftsleitung und fungiert als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, die FIU und Strafverfolgungsbehörden.

Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • Fortentwicklung der unternehmensspezifischen Risikoanalyse

  • Verantwortung für die Grundsätze und Verfahren zur Geldwäscheprävention

  • Implementierung angemessener Sicherungssysteme

  • Bearbeitung und Meldung von Verdachtsfällen

Aktuelle Entwicklungen und BaFin-Updates

Die BaFin hat ihre Aufsichtspraxis deutlich verschärft. Besonders zu beachten sind:

  • Kundendaten: Bei höherem Risiko sind jährliche Aktualisierungen erforderlich; bei normalem Risiko alle fünf Jahre (vorher: 10 Jahre)

  • Politisch exponierte Personen: Die EU-Liste der PEPs wird nun als zusätzliche Quelle zur PEP-Feststellung herangezogen

  • Dokumentation: Identifizierungsunterlagen dürfen maximal drei Monate alt sein

  • Verdachtsmeldungen: Diese führen nicht automatisch zu einer Risikoerhöhung, wenn innerhalb von 21 Tagen keine Rückmeldung der FIU erfolgt

Neue EU-Regelungen im Anmarsch

Mit dem EU-Geldwäschepaket und der AMLA (Anti-Money Laundering Authority) stehen weitere regulatorische Änderungen bevor:

  • Der Geldwäschebeauftragte wird als zentrale Funktion noch stärker in den Fokus gerückt

  • Der UBO-Schwellenwert (Ultimate Beneficial Owner) kann von 25% auf 15% reduziert werden

  • Erweiterte Hochrisikoländerliste, inklusive nicht-kooperativer Steuerjurisdiktionen

  • Verstärkte Sorgfaltspflichten für vermögende Personen und erweiterte PEP-Definition

  • Sanktionsmanagement wird ausdrücklich Teil der AML-Anforderungen

Make-or-Buy: Interne vs. externe Lösung

Die Entscheidung zwischen einer internen Bestellung des Geldwäschebeauftragten oder einer externen Lösung stellt viele KVGen vor eine grundlegende Weichenstellung:

Interne Bestellung: Herausforderungen

  • Hoher Ressourcenaufwand durch kontinuierlich steigende regulatorische Anforderungen

  • Zusätzliche Kosten für die regelmäßige (Re-)Zertifizierung

  • Besonderer Kündigungsschutz für interne Geldwäschebeauftragte

  • Potenzielle Interessenskonflikte, insbesondere bei kleineren KVGen mit geringer Mitarbeiterzahl

Externe Lösung: Vorteile mit Kerberos

  • Einfache Geldwäsche-Compliance durch kontinuierliches Monitoring gesetzlicher Änderungen

  • Flexibilität durch Wegfall gesonderter Kündigungsfristen

  • Kosteneffizienz, da Qualifizierungskosten vom externen Dienstleister getragen werden

  • Unabhängigkeit und konfliktfreie Bestellung, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl

Zertifizierungsmöglichkeiten

Für KVGen, die ihren internen Geldwäschebeauftragten qualifizieren möchten, bietet Kerberos in Zusammenarbeit mit der DEKRA entsprechende Zertifizierungskurse an:

  • Online-Zertifizierung zum Geldwäschebeauftragten in vier Tagen

  • Eintägige Rezertifizierungs-Workshops zur Auffrischung des Wissens

  • Zugang zum Netzwerk des Bundesverbands der Geldwäschebeauftragten e.V.

Fazit

Die zunehmende Regulierungsdichte im Bereich der Geldwäscheprävention stellt KVGen vor große Herausforderungen. Die Entscheidung zwischen einer internen oder externen Lösung sollte wohlüberlegt sein und die spezifischen Umstände der jeweiligen KVG berücksichtigen. Mit unserem MLRO-as-a-Service-Angebot bieten wir eine effiziente und rechtssichere Alternative zur internen Bestellung, die es KVGen ermöglicht, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Haben Sie Fragen zur Geldwäscheprävention in Ihrer KVG oder Interesse an unserem MLRO-as-a-Service? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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