Factoring- und Leasing-Institute bauen kundenseitig auf zwei Grundpfeiler auf: Eine häufig große Geschäftspartner-Basis sowie langfristige Geschäftsbeziehungen.
Die neuen EU-Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betreffen diese Institute daher besonders.
Ab 2027 werden im Gegensatz zum aktuell geltenden Geldwäschegesetz Regelungen zum Bestandsdatenmonitoring, der Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten und der Stellung des Sanktionsmanagements innerhalb des Risikomanagements verschärft.
Fabian Müller und Thomas Manzey, AML-Experten für Factoring und Leasing Gesellschaften, gehen auf die anstehenden Änderungen ein, zeigen auf, wie Factoring- und Leasing-Institute sich auf die anstehenden Entwicklungen vorbereiten und für eine effiziente Umsetzung sorgen können.
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