Ab 2027 tritt die neue EU-AML-Verordnung mit einigen Änderungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften in Kraft. Dazu zählt die neuartige Berechnung der Eigenschaft der wirtschaftlich Berechtigten bei mehrstufigen Strukturen.
Auf der ersten Beteiligungsebene bleibt es bei 25% - wobei Einzelstaaten diese Grenze auch absenken können. Diese Schwelle muss nicht mehr überschritten - sondern nur erreicht werden.
Ab der zweiten Beteiliungsebene werden die Beteiligungsquoten entlag der Beteiligungskette multipliziert.
Wie genau die Berechnungen ablaufen und was Sie künftig darüber hinaus bei der UBO-Identifizierung beachten müssen, erklären Ihnen die AML-Expert:innen Laura Schäfer und Frank Lässig in diesem kurzen "Compliance-Happen" für Kapitalverwaltungsgesellschaften.