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Kapitalverwaltungsgesellschaften: UBO-Identifizierung nach EU-AML-Verordnung

  • Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH Im Zollhafen 24 Köln 50678 Deutschland (Karte)

Ab 2027 tritt die neue EU-AML-Verordnung mit einigen Änderungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften in Kraft. Dazu zählt die neuartige Berechnung der Eigenschaft der wirtschaftlich Berechtigten bei mehrstufigen Strukturen.

Auf der ersten Beteiligungsebene bleibt es bei 25% - wobei Einzelstaaten diese Grenze auch absenken können. Diese Schwelle muss nicht mehr überschritten - sondern nur erreicht werden.

Ab der zweiten Beteiliungsebene werden die Beteiligungsquoten entlag der Beteiligungskette multipliziert.

Wie genau die Berechnungen ablaufen und was Sie künftig darüber hinaus bei der UBO-Identifizierung beachten müssen, erklären Ihnen die AML-Expert:innen Laura Schäfer und Frank Lässig in diesem kurzen "Compliance-Happen" für Kapitalverwaltungsgesellschaften.

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