Wiederkehrende Pflichten zur Geldwäscheprävention – Update Ende 2025

Veröffentlicht: 2025-11-27

2025 war ein Jahr intensiver Veränderungen in der Geldwäschebekämpfung

Die Compliance-Landschaft hat sich 2025 grundlegend verändert: Die EU-Anti-Geldwäschebehörde AMLA nahm in Frankfurt ihre Arbeit auf, die BaFin verschärfte ihre Aufsicht deutlich und neue digitale Meldewege wurden eingeführt. Gleichzeitig bleiben die wiederkehrenden Pflichten zur Geldwäscheprävention das Fundament einer wirksamen Compliance – und sie müssen jetzt noch sorgfältiger erfüllt werden.

Was sich 2025 verändert hat

AMLA startet in Frankfurt – Ab Juli 2025 koordiniert die neue EU-Behörde mit über 400 Mitarbeitenden die Geldwäschebekämpfung europaweit. Ab 2028 übernimmt sie die direkte Aufsicht über 40 Hochrisiko-Finanzinstitute.

BaFin verschärft Aufsicht – Die Aufsichtsbehörde führt weiterhin verstärkt Sonderprüfungen und Aufsichtsgespräche durch. Grund dafür sind unter anderem schon 2023 festgestellte Mängel wie unzureichende Ressourcen für Geldwäschebeauftragte, lückenhafte Transaktionsüberwachung und fehlende Differenzierung zwischen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken.

Digitale Anzeigepflichten – Seit Juni 2025 können Verpflichtete Bestellung und Abberufung von Geldwäschebeauftragten über die BaFin-Plattform MVP digital melden.

Aktualisierte Auslegungshinweise – Die BaFin veröffentlichte aktualisierte AuAs mit neuem besonderen Fokus auf Anbieter von Kryptowerten.

Die drei Säulen der wiederkehrenden Pflichten

1. Risikoanalysen, Richtlinien und Arbeitsanweisungen

Ihre Geschäftsumgebung ändert sich ständig: neue Produkte, veränderte Kundenstrukturen, andere Mitarbeitende und sich wandelnde Risikofaktoren. Das Geldwäschegesetz verlangt deshalb die regelmäßige – idealerweise jährliche – Überprüfung und Aktualisierung Ihrer:

  • Risikoanalyse (§ 5 GwG)

  • Internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG)

  • Arbeitsanweisungen für Mitarbeitende

Neu 2025: Die BaFin betont in ihren Sonderprüfungen besonders die Empfehlung, Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken getrennt zu bewerten und spezifische Maßnahmen zu entwickeln.

Praxis-Tipp: Kerberos übernimmt diese Aktualisierungspflicht für alle Bestandskunden mit AML- oder MLRO-as-a-Service Abo standardmäßig.

2. Mitarbeiterschulungen

Ihre Mitarbeitenden sind die erste Verteidigungslinie gegen Geldwäsche. Sie müssen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand gehalten werden – nicht nur durch die FIU-Typologiepapiere, sondern durch umfassende, branchenspezifische Schulungen.

Was geschult werden muss:

  • Aktuelle Geldwäsche-Typologien

  • Ihre spezifischen Präventionsmaßnahmen

  • Umgang mit Verdachtsfällen

  • Neue regulatorische Anforderungen

Nachweis: Teilnehmende erhalten Abschlusszertifikate, die bei Behördenprüfungen vorgelegt werden können.

Kerberos-Angebot: Branchenspezifische Mitarbeiterschulungen ab 49€ pro Teilnehmer.

3. (Re-)Zertifizierung für Geldwäschebeauftragte

Kritischer Punkt 2025: BaFin-Prüfungen zeigten, dass Geldwäschebeauftragte oft mit zusätzlichen Aufgaben überlastet sind und nicht genügend Ressourcen haben.

Zertifizierte Geldwäschebeauftragte müssen ihre Qualifikation durch regelmäßige Auffrischungsschulungen aufrechterhalten.

Kerberos bietet: Eintägige Rezertifizierungsschulungen zusammen mit der DEKRA in regelmäßigen Abständen.

Warum 2025 die Messlatte höher liegt

Die BaFin hat ihre Prüfintensität deutlich erhöht. Häufige Mängel in Sonderprüfungen:

  • Unzureichende Ressourcen für Geldwäschebeauftragte

  • Fehlende Differenzierung zwischen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken

  • Lückenhafte Parametrisierung bei Transaktionsüberwachungssystemen

  • Mangelndes "Tone from the Top" – Geschäftsleitungen nehmen Compliance nicht ernst genug

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"Das Verdachtsmeldewesen ist kein Bürokratie-Marathon, sondern ein Frühwarnsystem"

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