Mehr Aufsicht, bessere Prävention? Was die BaFin-Offensive für Verpflichtete wirklich bedeutet
Datum: 2026-06-01
Die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – baut 30 neue Stellen in der Geldwäscheprävention auf und strukturiert ihren Geschäftsbereich um. Ein klares Signal. Aber reicht mehr Aufsicht allein, um Geldwäsche wirksam zu bekämpfen? Ein Kommentar und kritische Einordnung von Frank Lässig, Senior Manager AML Compliance.
Stand: Mai 2026
Was hat die BaFin angekündigt?
Am 27. Mai 2026 hat die BaFin bekannt gegeben, ihre Kapazitäten in der Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung deutlich aufzustocken. Konkret geht es um rund 30 zusätzliche Stellen, die die Prüfungsaktivitäten erhöhen sollen. Gleichzeitig wird der bisherige Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäscheprävention reorganisiert: Die Abwicklungsfunktion wandert zum 1. Juli 2026 in den Geschäftsbereich Strategie, Policy und Stabilität (SPS). Der verbleibende Bereich firmiert künftig unter dem Kürzel „A" für „Anti-Financial-Crime" – ein engeres Zusammenwachsen von Geldwäscheprävention und Bekämpfung unerlaubter Geschäfte.
Der Hintergrund ist ernst: Illegale Geldströme haben laut einer aktuellen US-Studie weltweit ein Volumen von 4,4 Billionen Dollar erreicht. Deutschland ist als großer Finanzmarkt besonders betroffen.
Führt mehr Aufsicht automatisch zu besserer Prävention?
Kurze Antwort: Nicht zwangsläufig. Die Aufstockung bei der BaFin ist ein wichtiger Schritt. Mehr Prüfer bedeuten mehr Kontrolle, mehr Sonderprüfungen, mehr Druck auf Institute und Unternehmen. Doch Geldwäschebekämpfung findet nicht in einer Behörde statt – sie passiert im Tagesgeschäft der Verpflichteten.
Ein Wertpapierinstitut, das seine Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG umsetzen muss. Ein Zahlungsdienstleister, der sein Transaktionsmonitoring kalibriert. Ein Krypto-Verwahrer, der eine Risikoanalyse nach § 5 GwG erstellt. Sie alle brauchen vor allem eines: klare, praxistaugliche Vorgaben.
Und genau hier liegt die eigentliche Herausforderung. Die BaFin hat in ihrer Strategie 2026–2029 eine Intensivierung der Geldwäscheaufsicht angekündigt und für 2026 Terrorismusfinanzierung als Prüfungsschwerpunkt definiert. Die aktualisierten Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) von 2025 bringen Neuerungen bei Aktualisierungsfristen für Kundendaten, der Dokumentation von Risikoanalysen und verkürzten Fristen bei Verdachtsmeldungen, die Frage nach Vorgabe für die Entdeckung von Terrorismusfinanzierung bleiben die AuAs wieder hinter den Erwartungen.
Was brauchen Verpflichtete jetzt zusätzlich?
Die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht und fällt nicht mit der Zahl der Behördenmitarbeiter. Sie steht und fällt mit der Umsetzungsqualität bei den Verpflichteten. Und dafür sollten drei Dinge passieren:
Erstens: Eindeutige Vorgaben der Aufsicht. BaFin-beaufsichtigte Verpflichtete – Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Zahlungs- und Wertpapierinstitute, Krypto-Dienstleister – benötigen mehr rechtssichere Leitlinien, nicht immer mehr rechtlich unbestimmte Auslegungstext. Welche Sorgfaltspflichten gelten in welchem Umfang? Wie muss eine Risikoanalyse ausgestaltet sein, damit sie einer Sonderprüfung standhält? Typische Mängel aus BaFin-Prüfungen zeigen das Problem: unvollständige Risikoanalysen, Kontrollmaßnahmen, die nicht alle Geschäftsbereiche abdecken, unzureichende Ressourcen bei Geldwäschebeauftragten und Rückstände beim Transaktionsmonitoring.
Zweitens: Einheitliche Maßstäbe für Wirtschaftsprüfer. Wenn die Aufsicht verschärft wird, brauchen auch die Prüfer – die im Auftrag der BaFin oder als Jahresabschlussprüfer kontrollieren – einen klaren Erwartungsrahmen. Ohne feste rechtssichere und einheitliche Prüfungsstandards entsteht Rechtsunsicherheit: Was ein Prüfer als ausreichend bewertet, kann beim nächsten zu einem Bußgeld nach § 56 GwG führen. Bei vorsätzlichen Verstößen drohen Geldbußen bis zu 150.000 Euro, bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen sogar bis zu einer Million Euro oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils. Bei juristischen Personen im Finanzsektor kann die Geldbuße bis zu fünf Millionen Euro oder 10 Prozent des Gesamtumsatzes betragen.
Drittens: Praxisnahe Unterstützung statt reiner Kontrolle. Die entscheidende Frage ist: Wie schaffen wir es, dass ein kleineres Finanzdienstleistungsinstitut seine GwG-Pflichten genauso wirksam erfüllt wie eine Großbank mit eigener Compliance-Abteilung? Hier reicht die Prüfunf durch die Aufsicht allein nicht aus. Es braucht digitale Tools, verständliche Handlungsanleitungen.
Was bedeutet die BaFin-Reorganisation im europäischen Kontext?
Die Umstrukturierung fällt in eine Phase massiver Veränderungen in der europäischen Geldwäschebekämpfung. Die AMLA – Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism – hat im Juli 2025 in Frankfurt am Main ihren operativen Betrieb aufgenommen. Seit Januar 2026 hat sie die Geldwäsche-Zuständigkeiten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) übernommen. Ab Juli 2027 gilt das einheitliche EU-Regelwerk aus der Geldwäsche-Verordnung (EU) 2024/1624 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. Ab 2028 beaufsichtigt die AMLA direkt 40 Hochrisiko-Finanzinstitute in der EU.
Die BaFin positioniert sich mit ihrer Reorganisation für diese neue Aufsichtsarchitektur. Das ist richtig und nachvollziehbar. Doch die eigentliche Bewährungsprobe liegt nicht in der Organisationsstruktur einer Behörde. Sie liegt in der Frage, ob die verschärfte Aufsicht auch dazu führt, dass Verpflichtete besser arbeiten können – und nicht nur stärker kontrolliert werden.
Wie können wir Geldwäscheprävention wirklich voranbringen?
Mehr Behördenstellen sind ein notwendiger Baustein. Aber kein hinreichender. Die Geldwäscheprävention in Deutschland wird besser, wenn drei Hebel ineinandergreifen: eine starke Aufsicht, die Risiken erkennt und konsequent handelt; klare, einheitliche Vorgaben, die Verpflichteten und Wirtschaftsprüfern gleichermaßen Orientierung geben; und praxistaugliche Lösungen, die Compliance auch für kleinere Institute und Finanzdienstleister umsetzbar machen – einfach, digital und bezahlbar.
Genau hier setzt Kerberos an. Wir unterstützen Verpflichtete auf operationeller Ebene: bei der Risikoanalyse, den Sorgfaltspflichten, der Dokumentation und dem gesamten Compliance-Management-System. Nicht als Ersatz für die Aufsicht, sondern als Brücke zwischen regulatorischer Anforderung und unternehmerischer Realität.
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen für die verschärfte Aufsichtslage vorbereitet ist?Sprechen Sie mit unseren Compliance-Experten – wir beraten Sie praxisnah und auf Augenhöhe.

