Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Veröffentlicht: 2025-05-21
Risikoanalyse und Unterscheidungsmerkmale
Compliance-Anforderungen: Differenzierte Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken
Der regulatorische Rahmen nach § 4 Abs. 1 GwG verpflichtet Unternehmen zur Implementierung eines wirksamen Risikomanagements – mit explizitem Fokus auf die getrennte Betrachtung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken. Wie aktuelle BaFin-Auswertungen zeigen, bestehen hier erhebliche Umsetzungsdefizite in der Praxis.
Rechtliche Anforderungen und regulatorische Entwicklungen
Ein angemessenes Risikomanagement nach dem Geldwäschegesetz umfasst zwingend eine fundierte Risikoanalyse und darauf abgestimmte interne Sicherungsmaßnahmen. Unternehmen sind verpflichtet, spezifische Risiken in beiden Bereichen – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu dokumentieren. Aufgrund unterschiedlicher Risikoprofile und Methoden verlangt dies ein differenziertes Vorgehen, das viele Verpflichtete vor erhebliche Herausforderungen stellt.
Die Erfahrungen der Finanzaufsicht BaFin aus Sonderprüfungen belegen: Die differenzierte Betrachtung unternehmensspezifischer Risiken erfolgt häufig unzureichend. Besonders die Terrorismusfinanzierungsrisiken werden in der Praxis oft nur oberflächlich betrachtet oder vollständig vernachlässigt. Die aktuellen Auslegungs- und Anwendungshinweise unterstreichen daher explizit die Notwendigkeit einer separaten Analyse beider Risikoarten.
Charakteristische Unterschiede und 3-Phasen-Modelle
Für eine erfolgreiche Differenzierung ist ein tiefes Verständnis der spezifischen Merkmale und Begehungsmuster beider Phänomene unerlässlich. Die klassischen 3-Phasen-Modelle verdeutlichen bereits grundlegende strukturelle Unterschiede:
Strukturierte Unterscheidungskriterien im Überblick
Für ein systematisches Verständnis der Unterschiede zwischen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind folgende Kriterien entscheidend:
Kriterium | Geldwäsche | Terrorismusfinanzierung |
---|---|---|
Ziel | Illegale Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen und ihren kriminellen Ursprung verschleiern | Bereitstellung finanzieller Mittel für terroristische Aktivitäten, unabhängig von deren Herkunft |
Herkunft der Mittel | Ausschließlich illegale Quellen (Drogenhandel, Betrug, Korruption etc.) | Sowohl legale als auch illegale Quellen (Spenden, reguläre Einkünfte, kriminelle Aktivitäten) |
Transaktionsvolumen | Überwiegend hohe Beträge | Häufig kleine bis mittlere Beträge |
Transaktionsstruktur | Vielschichtige, komplexe Konstruktionen mit zahlreichen Zwischenstationen | Tendenziell direktere Zahlungsströme, oft bewusst vereinfachte Strukturen |
Empfänger | Offshore-Konten, Scheinfirmen, Sachwertinvestitionen | Personen, Organisationen oder Gruppierungen in Krisengebieten, NGOs mit unklaren Zielen |
Geografische Schwerpunkte | Steueroasen, Jurisdiktionen mit schwachen Aufsichtssystemen oder starkem Bankgeheimnis | Konfliktgebiete, Hochrisikoländer bzgl. Terrorismus, angrenzende Regionen |
Typische Indikatoren | Umfangreiche Bargeldoperationen, ungewöhnliche Investitionen, undurchsichtige Geschäftstätigkeit, komplexe Unternehmensstrukturen | Zahlreiche kleinere Überweisungen, Spenden an unbekannte Organisationen, Privatüberweisungen in Risikogebiete |
GW = Geldwäsche | TF = Terrorismusfinanzierung
Spezifische Risikofaktoren in der praktischen Bewertung
Ein effektives Risikomanagement erfordert die frühzeitige Identifikation und korrekte Bewertung typischer Risikoindikatoren. Die folgenden Beispiele verdeutlichen charakteristische Risikofaktoren und ihre unterschiedliche Bedeutung für Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung:
Handlungsempfehlungen für die Compliance-Praxis
Die von der BaFin geforderte getrennte Betrachtung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken ist nicht nur regulatorisch vorgegeben, sondern auch fachlich unverzichtbar – sowohl für die Risikoanalyse als auch für die Konzeption wirksamer Präventionsmaßnahmen. Die grundverschiedenen Zielsetzungen, charakteristischen Muster und erforderlichen Kontrollansätze beider Risikoarten machen ein differenziertes Vorgehen unerlässlich.
Für eine praxisgerechte Umsetzung empfehlen wir konkret:
- Systematische Überarbeitung bestehender Risikoanalysen mit expliziter Differenzierung beider Risikokategorien
- Nutzung des FIU-Typologiepapiers als Orientierungshilfe für konkrete Erkennungsmerkmale der Terrorismusfinanzierung
- Entwicklung risikoorientierter Kontrollverfahren und Monitoring-Ansätze, die den spezifischen Charakteristika der jeweiligen Risikoart gerecht werden
- Fachlichen Austausch und Einbindung externer Expertise zur Schließung identifizierter Umsetzungslücken
Angesichts steigender regulatorischer Anforderungen – auch seitens der Wirtschaftsprüfer – sollten Verpflichtete ihre Anstrengungen zur Terrorismusfinanzierungsprävention gezielt intensivieren. Mit unserer praxiserprobten Methodik unterstützen wir Sie bei der Entwicklung eines umfassenden, differenzierten und aufsichtskonformen Risikomanagements.
Nelli Siebert, consalty 9091 GmbH
Expertin für Compliance & Payment
Verfügt über umfassende Erfahrungen im Projektmanagement sowie der Gestaltung von B2B-Marktplatz- und Paymentsprozessen. Darüber hinaus besitzt sie fundierte Kenntnisse in regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und im Geldwäschegesetz.
Ihre Leidenschaft ist es, komplexe regulatorische Anforderungen in effiziente und praxisnahe Prozesse zu transformieren.

Fabian Müller, Kerberos Comppliance
Manager Compliance
Fabian Müller ist Manager Compliance bei Kerberos Compliance. Als externer Geldwäschebeauftragter steht er Finanzdienstleistern und Zahlungsinstituten bei Fragen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Seite und ist unter anderem für die Erstellung der Risikoanalyse, die Entwicklung interner Grundsätze und die Kommunikation mit Aufsichtsbehörde und Prüfern zuständig.
Neben der Übernahme der GwB-Funktion unterstützt Kerberos Compliance Verpflichtete aus allen Sektoren ganzheitlich bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen.