BaFin-Aufsicht bei KVGen: Was sich 2026 verändert hat – und was 2027 konkret kommt
Datum: 2026-06-25
Kapitalverwaltungsgesellschaften haben die erste Welle der systematischen BaFin-Aufsichtsgespräche erlebt – viele kennen die Grundabläufe. Doch die Aufsichtslandschaft hat sich weiterentwickelt: Eine neue Behörde tritt in Erscheinung, der Prüffokus der BaFin hat sich verschoben, und die technischen Anforderungen ab Juli 2027 sind konkreter als viele erwarten. Ein Update aus der laufenden Praxis.
Aufsichtsgespräche: Aktuell ruhiger – aber nicht vorbei
Wer in den letzten Monaten kein Aufsichtsgespräch von der BaFin erhalten hat, sollte das nicht als Signal der Entspannung werten. Die Häufigkeit dieser Gespräche hat bei KVGen erkennbar nachgelassen, weil die BaFin ihren Prüffokus derzeit auf andere Segmente verlagert hat – vor allem auf Kryptowerte-Dienstleister und Zahlungsinstitute. Das ist eine Beobachtung aus der Praxis, keine Entwarnung für das Compliance-System.
Wichtig zu verstehen: Die BaFin betreibt die Geldwäscheaufsicht über KVGen und Wertpapierinstitute über dedizierte Geldwäschereferate. Das ist kein Nebenamt. Wenn die Prüftätigkeit in einem Bereich nachlässt, kann sie jederzeit wieder zunehmen – etwa ausgelöst durch Feststellungen aus Jahresabschlussprüfungen, die dem Geldwäschereferat gemeldet werden.
Neu: AMLA fragt direkt an
Neben der BaFin tritt seit 2025 eine weitere Aufsichtsinstanz in Erscheinung: die Europäische Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA). Viele haben bereits entsprechende Anfragen erhalten – bisher im Rahmen statistischer Erhebungen, für die die AMLA bei ausgewählten Verpflichteten Informationen anfordert (Art. 5 Abs. 2 lit. d VO (EU) 2024/1620 – AMLA-VO).
Diese Anfragen sind kein Aufsichtsgespräch, aber sie zeigen: Der europäische Aufsichtsrahmen greift zunehmend operativ. Wer die Anfragen nicht kennt oder nicht zuordnen kann, gerät unnötig unter Druck. Richten Sie intern eine klare Zuständigkeit ein, wer solche Schreiben – ob von BaFin oder AMLA – entgegennimmt und koordiniert. In aller Regel ist das der Geldwäschebeauftragte (MLRO).
Was aus Jahresabschlussprüfungen zur BaFin gelangt
Ein Zusammenhang, der in der Praxis unterschätzt wird: Jahresabschlussprüfungen durch Wirtschaftsprüfer liefern der BaFin Erkenntnisse, die Aufsichtsgespräche auslösen können. Wenn ein Wirtschaftsprüfer in seinem Bericht Feststellungen zu Kundensorgfaltspflichten oder wirtschaftlich Berechtigten vermerkt, erhält die BaFin diesen Bericht. Fehlende Hintergrundinformation im Bericht – etwa warum ein bestimmter Investor zu einem bestimmten Zeitpunkt identifiziert wurde – führt zu Rückfragen.
Prüfen Sie deshalb nach jeder Jahresabschlussprüfung: Welche Feststellungen wurden gemacht? Wie haben Sie reagiert? Können Sie das dokumentiert nachweisen? Diese Fragen kommen – spätestens dann, wenn die BaFin sich meldet.
Ein praktischer Standard, den Prüfer in der Praxis zunehmend einfordern: PDF statt Excel als Ablageformat für Nachweise. Excel-Dateien bieten keinen integrierten Schutz vor nachträglicher Veränderung; PDFs mit Zeitstempel sind für Prüfer nachvollziehbar unveränderbar. Das ist keine gesetzliche Pflicht, aber ein anerkannter Maßstab für revisionssichere Dokumentation.
Was ab Juli 2027 konkret anders wird
Die EU-AML-Verordnung (VO (EU) 2024/1624 – kurz: AMLR) tritt zum 10. Juli 2027 in Kraft. Für KVGen bringt sie mehrere technische Neuerungen, die Sie jetzt kennen sollten – nicht erst, wenn der erste Jahresabschlussprüfer fragt.
Targeted Financial Sanctions werden Bestandteil der Geldwäscheprüfung. Bisher waren Sanktionslisten-Checks eher organisatorisch bei der Geldwäscheprävention angesiedelt, ohne formellen gesetzlichen Auftrag im GwG. Ab 2027 sind sogenannte Targeted Financial Sanctions (TFS) – also die direkten Sanktionierungen bestimmter Personen und Gesellschaften – ausdrücklich Teil des Geldwäscherahmens (Art. 11 AMLR i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Nr. 49 AMLR). Davon zu unterscheiden sind sektorale Sanktionen, die ganze Industrien oder Länder betreffen (z. B. Russland-Embargo). Diese bleiben außenwirtschaftsrechtlich relevant, sind aber nicht Teil der AMLR-Geldwäscheprüfung.
UBO-Berechnung: Multiplikation entlang der Beteiligungskette. Die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter (künftig: wirtschaftliche Eigentümer) ändert sich methodisch. Derzeit gilt im deutschen Recht ein System, bei dem Beteiligungsquoten über die Kette der Beteiligungengeprüft werden. Die AMLR führt ein Durchrechnungsprinzip ein: Beteiligungsquoten durch Zwischengesellschaften werden multipliziert (Art. 52 Abs. 1 AMLR). Das Ergebnis hängt stark von der konkreten Beteiligungsstruktur ab – überprüfen Sie für jede Vertragspartner-Beteiligungsstruktur, wie sich die Identifizierungspflichten unter der neuen Methode ändern.
Alle fiktiven wirtschaftlichen Eigentümer müssen identifiziert werden. Derzeit reicht es in bestimmten Konstellationen, einen der mehreren fiktiven wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren. Ab 2027 sind alle wirtschaftlichen Eigentümer vollständig zu erfassen und einzeln zu identifizieren (Art. 51 i.V.m. Art. 63 Abs. 1 AMLR). Beim Investor-Onboarding bedeutet das: Strukturcharts vollständig durchleuchten, keine Abkürzungen.
PEP-Liste wird deutlich größer. Als politisch exponierte Person (PEP) gilt künftig einheitlich EU-weit, wer in einer Gemeinde mit mindestens 50.000 Einwohnern eine Führungsfunktion innehat – zum Beispiel ein Bürgermeister (Art. 2 Abs. 1 Nr. 34 lit. a Ziff. viii AMLR). Das ist eine erhebliche Erweiterung gegenüber dem heutigen Stand, bei dem Mitgliedstaaten selbst festlegen, welche kommunalen Ämter als PEP gelten. Ihr PEP-Screening sollte rechtzeitig auf diese Erweiterung vorbereitet werden.
Aktualisierungsfristen: Einheitlich fünf Jahre. Die BaFin hat in ihren überarbeiteten AML-Anwendungshinweisen empfohlen, die Fristen für die Aktualisierung von Kundendaten bereits an die Vorgaben der AMLR auszurichten: einheitlich fünf Jahre für alle Risikoklassen mit Ausnahme von höchstens einem Jahr bei hohem Risiko, anstatt der bisherigen gestaffelten Fristen (zwei, zehn, fünfzehn Jahre nach Risikoklasse). Die Empfehlung ist mit dem Hinweis versehen, dass die neuen Fristen erst mit Inkrafttreten der AMLR verbindlich gelten – für Neukunden ab Juli 2027 unmittelbar (vgl. BaFin-Anwendungshinweise GwG, bafin.de).
Was jetzt zu tun ist: Die Gap-Analyse
Die AMLR enthält im Vergleich zum GwG deutlich mehr Vorgaben – und mehr Nachweispflichten. Für jede Entscheidung im Rahmen der Kundensorgfaltspflichten wird künftig erwartet, dass Sie begründen können, warum Sie etwas wann getan oder unterlassen haben. Das ist kein abstraktes Prinzip, sondern eine operative Anforderung an Ihre Dokumentation.
Die sinnvollste Vorbereitung jetzt: eine strukturierte Gap-Analyse zwischen Ihren bestehenden GwG-konformen Prozessen und den Anforderungen der AMLR 2027. Stellen Sie gegenüber, was heute gilt, was 2027 gilt, und wo Anpassungsbedarf besteht.
In der Praxis begleiten wir diese Gap-Analyse direkt über den AML desk: Dort werden die bestehenden Investoren-Onboarding-Prozesse und Prüfnachweise strukturiert abgelegt und mit den neuen AMLR-Anforderungen abgeglichen. Wo die Beteiligungsstrukturen komplex sind – etwa bei mehrstufigen Fonds-Holdingketten – übernehmen unsere AML-Experten die UBO-Analyse und dokumentieren die Ergebnisse revisionssicher, sodass Sie beim nächsten Prüftermin auskunftsfähig sind, ohne intern Ressourcen zu binden.
Checkliste für KVGen – Vorbereitung auf 2027:
Beteiligungsstrukturen aller Investoren auf UBO-Änderungen prüfen (Multiplikationsprinzip)
PEP-Screening auf Abdeckung kommunaler Ämter ab 50.000 Einwohnern prüfen (Art. 2 Abs. 1 Nr. 34 lit. a Ziff. viii AMLR)
TFS-Prüfung formal in GwPräventionsdokumentation verankern
Aktualisierungsfristen prüfen und in neue Fristenregelung überführen (für Neukunden ab Juli 2027)
Nachweisformat: PDFs statt Excel für alle kundenbezogenen Prüfnachweise
Gap-Analyse GwG ↔ AMLR erstellen und daraus Maßnahmenplan ableiten
Zuständigkeit für AMLA-Korrespondenz intern klären
Fazit
Die erste Runde der BaFin-Aufsichtsgespräche hat KVGen sensibilisiert. Was jetzt kommt, ist technisch anspruchsvoller: neue Berechnungsmethoden, erweiterte PEP-Listen, engere Nachweispflichten – und eine europäische Behörde, die beginnt, selbst zu fragen. Wer die Gap-Analyse jetzt angeht, vermeidet kurzfristigen Handlungsdruck, wenn die nächste Prüfwelle kommt.
Kerberos Compliance unterstützt Sie dabei – über den AML desk und unsere AML-Experten – bei der Gap-Analyse, bei der Übernahme der MLRO-Funktion und bei der Vorbereitung auf regulatorische Prüfverfahren. Sprechen Sie uns an.

