EU AML VO: Neue KYC-Prüfpflichten für Kapitalverwaltungsgesellschaften – Was Sie jetzt wissen müssen 

Veröffentlicht: 2025-09-30

Die EU-Geldwäschegesetzgebung steht vor einer Neuausrichtung. Mit der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) und der neuen EU-Geldwäscheverordnung (AML VO) kommen auch auf Kapitalverwaltungsgesellschaften erhebliche Compliance-Anforderungen zu. In einem Webinar ging Florian Peters, Head of AML Compliance bei Kerberos, auf die wichtigsten Änderungen ein und beleuchtete ihre praktischen Auswirkungen. Das Webinar gibt es nun hier zum Nachlesen und als On-Demand-Webinar zum Anschauen. 

EU-AML-Verordnung: Neue Pflichten für Kapitalverwaltungsgesellschaften - Webinaraufzeichnung mit Florian Peters

Das EU-Geldwäschepaket: Detailgrad-Steigerung in der Compliance

Die neue Gesetzgebung markiert einen weiteren Meilenstein für KVGen. Die Vorgaben erreichen einen bisher nicht gekannten Detailgrad und verlangen kontinuierliche Aktualisierungen von Kundeninformationen.

Neue Schwerpunkte der AML VO

Sanktionsmanagement wird zur Pflicht

Sanktionsmanagement wird ausdrücklich Teil der AML-Compliance. KVGen müssen verschiedene Sanktionsarten nach der AML VO bewerten und eine erhöhte Komplexität im Management berücksichtigen.

UBO-Identifizierung wird verschärft

Mit dem Absenden des Formulars willige ich ein, von der Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH in unregelmäßigen Abständen weitere Informationen zu Compliance-Dienstleistungen und -Produkten an die hier genannte E-Mail-Adresse zu erhalten. Mir ist bekannt, dass ich der Zusendung jederzeit widersprechen kann. Kontaktdaten und weitere Informationen zum Datenschutz befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Der Schwellenwert für Ultimate Beneficial Owners (UBO) sinkt von bisher über 25 Prozent auf 25 Prozent – ab 2027 muss diese Schwelle also lediglich erreicht, nicht aber überschritten werden. Ab der zweiten Ebene wird die Eigentümerschaft kumulativ über Unternehmensstrukturen berechnet, wobei sowohl direkte als auch indirekte Kontrolle berücksichtigt werden müssen. Mehr Informationen müssen erhoben und alle fiktiven UBOs identifiziert werden.

Erweiterte Hochrisikoländer

Die EU-AML-VO führt zusätzliche Risikogebiete ein, einschließlich nicht-kooperativer Steuerjurisdiktionen. Dies erweitert die geografische Risikoprüfung erheblich.

Draft RTS: Der Teufel steckt im Detail

Die Draft Regulatory Technical Standards (RTS) konkretisieren die Anforderungen bis zum 31.10.2025. Sie geben den nationalen Behörden Vorgaben für die einheitliche Umsetzung der EU-AML-Normen und enthalten Leitlinien zu folgenden Themen:

  • Grenzüberschreitende Tätigkeiten in der EU

  • Risikoeinstufung und risikoorientierte Aktualisierung des Risikoprofils

  • Verstöße, Geldstrafen und Sanktionen

  • Geringes Risiko bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  • Gruppenanforderungen für Konzerne

Hochrisikokunden: Verstärkte Sorgfaltspflichten

Für bestimmte Kundengruppen gelten besondere Anforderungen:

High Net Worth Individuals mit hohem Risiko

  • Spezifische Maßnahmen

  • Zusätzliche Informationen über Gelderherkunft

  • Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

Politisch exponierte Personen (PEP)

  • Einverständnis der Führungsebene erforderlich

  • Ermittlung der Vermögens- und Gelderherkunft

  • Verstärkte fortlaufende Überwachung der Geschäftsbeziehung

Versicherungen mit Anlagezweck

  • Ermittlung der Identität der Begünstigten

Aufenthaltsrechte für Investitionen

  • Zusätzliche Informationen über Kunde und UBO

  • Ermittlung der Vermögens- und Gelderherkunft

  • Einverständnis der Führungsebene

  • Verstärkte Überwachung der Geschäftsbeziehung

Geografisches Risiko: Dreistufiger Prüfprozess

Die geografische Risikoprüfung erfolgt systematisch:

1.      Step: Ermittlung des Kundensitzlandes

2.      Step: Abgleich mit Hochrisikoländerlisten

3.      Step: Falls zutreffend, Anwendung zusätzlicher Sorgfaltspflichten

Neue Kategorien für geografische Risiken

Die AML VO unterscheidet drei Kategorien:

  1. Drittland mit Mängeln in AML: Verstärkte Sorgfaltspflichten nach Art. 34 Abs. 4 AML VO, einschließlich Einholung zusätzlicher Informationen, Einverständnis der Führungsebene und verstärkte Überwachung

  2. Drittland mit signifikanten strategischen Mängeln in AML: Zusätzliche Gegenmaßnahmen nach Art. 35(a) AML VO, erweiterte Meldewege oder -pflichten, mögliche Beschränkung der Geschäftsbeziehung

  3. Drittland, von dem ernsthafte Bedrohung für das EU-Finanzsystem ausgeht: Auffangtatbestand mit maximalen Schutzmaßnahmen

Praktische Umsetzung: Was müssen KVGen jetzt tun?

  1. Investorenliste aktualisieren
    Name, Sitz, Onboarding- und Aktualisierungsdatum sowie Risikobewertung und Single Points of Failure (SFP) müssen systematisch erfasst werden.

  2. Risikoeinstufung vornehmen
    "Normales" Risiko sollte die Regel sein. Nur bei konkreten Risikofaktoren erfolgt eine Hochstufung.

  3. Risikoanalyse und Richtlinien überarbeiten
    Jährliche Aktualisierung ist Pflicht und sollte die neuen Anforderungen berücksichtigen.

  4. Dokumentation sicherstellen
    Es muss nachgewiesen werden können, wie Sorgfaltspflichten aus Risikoeinstufungen abgeleitet werden und welche Maßnahmen in jedem Fall ergriffen wurden.

  5. Kontrollpläne entwickeln
    Turnus, Inhalt, Feststellungen und Abhilfemaßnahmen müssen definiert werden.

  6. Terrorismusfinanzierung gleichberechtigt behandeln
    Die neue Gesetzgebung stellt Terrorismusfinanzierung der Geldwäsche gleich und verlangt ein entsprechendes Prüfgebot.

Fazit: Handeln Sie jetzt

Die neuen EU-Regelungen zur Geldwäscheprävention bedeuten eine deutliche Verschärfung der Anforderungen für KVGen. Der Detailgrad der Vorgaben und die Ausweitung der Prüfpflichten erfordern eine professionelle Compliance-Struktur. Ob intern oder extern – entscheidend ist, dass die Umsetzung zeitnah beginnt.

Mit der Finalisierung der Draft RTS zum 31.10.2025 und dem Beginn der AMLA-Aufsichtsaktivitäten 2026 läuft die Zeit. KVGen sollten jetzt ihre Compliance-Strukturen überprüfen und anpassen.

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