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Fußballklubs als Verpflichtete ab 2029: Was Profivereine jetzt für die Geldwäscheprävention vorbereiten sollten

Ab dem 10. Juli 2029 gilt die EU-AML-Verordnung auch für Profifußballvereine und Fußballvermittler – zwei Jahre nach dem allgemeinen Geltungsbeginn am 10. Juli 2027 (Art. 90 Unterabs. 2 EU-AML-VO). Ihr Klub muss dann bei Geschäften mit Anlegern, Sponsoren und Vermittlern sowie bei Spielertransfers  geldwäscherechtliche Vorgaben umsetzen.

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EU-AML-Verordnung 2027: Was Steuerberater jetzt vorbereiten müssen

Die EU-AML-Verordnung ((EU) 2024/1624) gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – ohne nationalen Umsetzungsschritt durch den Gesetzgeber. Für Steuerkanzleien bedeutet das: mehr Pflichten, engere Fristen und strukturelle Anpassungen, die Zeit und Planung brauchen.

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